18.05.2021 - 4.2 Schaffung einer Stelle zum Thema Seelische Gesu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Becker (Fraktion Freie Demokraten) bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Hayn (Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst) erklärt, dass die Nachfrage an Beratung und Hilfe bei psychosozialen Problemlagen bereits vor der Pandemie stetig gestiegen ist. Die Suchtpräventionsfachstellen der Landeshauptstadt Potsdam gaben in den letzten drei Jahren im Rahmen der jährlichen Auswertungen, in den unterschiedlichen Alterssegmenten, steigende Präventions- und Beratungsanfragen an die vor allem auch Fragen der seelischen Gesundheit betrafen, z.B. Schulstress, Stressbewältigung durch Doppelbelastungen oder Zukunftsängste und Perspektivlosigkeit.

Die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche sind im Verlauf der letzten Jahre um ca. 20% angestiegen. Die aktuellen Fallzahlen der Hilfen zu Erziehung zeigen ebenfalls einen Anstieg. Auch die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist laut Kinderschutzbericht 2020, verglichen mit den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Hierbei nimmt die psychische Gewalt neben Vernachlässigung einen hohen Stellenwert ein.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst befürwortet die Schaffung einer Präventions- und Clearingfachstelle in der Landeshauptstadt Potsdam. Dafür sollte ein qualifizierter freier Träger im Rahmen einer Vergabe beauftragt werden.

 

Frau Becker schlägt vor, den Antrag entsprechend zu ändern.

 

Herr Eichert verweist auf die schlechtere Finanzlage der Stadt durch die Pandemie. Er fragt, wie dies zu finanzieren ist, wenn ein Träger die Leistung erbringt.

 

Frau Hayn erklärt, dass für die besonders vulnerable Zielgruppe der Kinder aus sucht-/psychisch belasteten Familien derzeit über einen Drittmittelantrag (GKV-Bündnis) eine Schnittstelle in der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Ernst von Bergmann beantragt wird. Des Weiteren befindet sich im Setting Schule ein Drittmittelantrag für das Projekt „Seelische Gesundheit trifft Schule in Potsdam“ im Zeichnungsgang. Das Projekt soll im August 2021 an Potsdamer Schulen in sozial belasteten Statteilen starten.

Es muss hier aber auch mit Eigenmitteln gerechnet werden. Darüber muss gemeinsam beraten werden, was sich die Landeshauptstadt Potsdam in den nächsten Jahren leisten möchte. Sie sieht hier einen großen Bedarf.

 

Herr Eichert betont, dass sichergestellt werden muss, dass dies realisiert werden kann, wenn der Antrag beschlossen wird.

 

Frau Hayn macht deutlich, dass dies in den Haushalt geplant wird.

 

Herr Fröhlich spricht für den Antrag. Er fragt, ob es sich um pflichtige oder freiwillige Leistungen handelt und weist darauf hin, dass es bereits die Stelle der Psychiatriekoordination gibt.

 

Frau Hayn erklärt, dass die Leistung dem Grunde nach pflichtig ist. Vom Gesetzgeber wurde nicht beschrieben, mit welcher Ausstattung und in welcher Form dies getan werden muss.

Sie betont, dass die Psychiatriekoordination nicht die Aufgabe hat, hier Aufklärung zu betreiben.

 

Frau Vandre fragt, in wie fern die Beauftragung eines freien Trägers ein komplett anderer Antrag wäre. Sie betont aber die Notwendigkeit, den gestiegenen Bedarfen nachzukommen.

Sie regt an zu besprechen, wie mit dem Antrag umgegangen werden soll.

 

Herr Eichert verweist auf den vierten Spiegelstrich im Antrag.

 

Frau Becker schlägt vor, die Einbeziehung eines freien Trägers als eine Möglichkeit in den Antrag aufzunehmen. Sie berichtet, dass sich die Fraktion intensiv mit der Landeshauptstadt Potsdam dazu verständigt hat.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Hayn, dass Psychiatrie- und Suchtkoordination auf organisatorischer Ebene tätig sind. Auf der Ebene, die den Antrag betrifft, wird eine Fachstelle als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger benötigt.

 

Nach einer kurzen Verständigung schlägt Frau Becker folgende Änderung vor:

Der Oberbürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, wie eine Stelle im Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst (unabhängig vom sozialpädiatrischen  und sozialmedizinischen Dienst) speziell für das Thema Seelische Gesundheit geschaffen werden kann oder ein freier Träger beauftragt wird.

 

Frau Trauth spricht den Sozialpädiatrischen Dienst an. Es sollten auch Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung geprüft werden. Der Fachbereich sollte im Antrag enthalten bleiben.

 

Frau Dr. hm (Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst) erklärt, dass dies nicht für den Sozialpädiatrischen Dienst vorgesehen ist, da dieser andere Aufgaben hat.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Adler den so geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, wie eine Stelle im Fachbereich 41202 (Sozialpsychiatrischer und sozialmedizinischer Dienst) Öffentlicher Gesundheitsdienst (unabhängig vom sozialpädiatrischen  und sozialmedizinischen Dienst) speziell für das Thema Seelische Gesundheit geschaffen werden kann oder ein freier Träger beauftragt wird.

Zur Finanzierung der Stelle sollen u.a. geprüft werden:

-          Welche Stellen im beschlossenen Stellenplan des GB 3 sind noch nicht besetzt (bitte Stellennummern und -bezeichnungen angeben)?

-          Wie hoch sind die daraus resultierenden Einsparungen im Jahr 2021 (gegenüber dem Planansatz)?

-          Wurden die entsprechenden Einsparungen bereits anderweitig verplant oder verausgabt (falls ja: wofür?)

-          Wie könnten etwaige Finanzierungslücken anderweitig geschlossen werden?

Ziele der zu schaffenden Stelle sind Prävention und Gesundheitsförderung als erste Anlaufstelle für Betroffene.

Diese Aufgaben resultieren aus dem Präventionsgesetzes (PrävG) und dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG). Die bereits vorhandenen Fachstellen zur Konsumkompetenz und Suchtprävention können dabei als Orientierung dienen.

Zusätzlich soll geprüft werden, wie ab 2021 ein jährlicher Bericht auf kommunaler Ebene zu diesem Thema erstellt werden kann und welche Inhalte nötig sind.

Das Ergebnis des Prüfauftrags ist der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Q3 2021 vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Zustimmungen und 1Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.