18.05.2021 - 3.3 Änderung der Kinderspielplatzsatzung der LHP

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Roggenbuck Herrn Jan Lesniak, Bereich Grünflächen, der die Beschlussvorlage daraufhin vorstellt. Er informiert die Anwesenden, dass infolge der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 19.Mai 2016 (GVBl.I/16, (Nr.14), S.1) und in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordneten vom 7. November 2017 (16/SVV/0400) die Kinderspielplatzsatzung mit dem Ziel einer inhaltlichen Anpassung und einer rechtlichen Aktualisierung überarbeitet wurde.

 

Dies hat u.a. zur Folge, dass die Pflicht zu Herstellung von Spielplätzen bereits bei einem Bauvorhaben ab 3 Wohnungen besteht. Gleichzeitig wird dem Bauherrn aber auch die Möglichkeit der Ablöse dieser Verpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages eingeräumt. Die Entscheidung obliegt aber der Stadt. Die hierfür eingenommenen Beträge sind durch die LHP für den Bau, die Instandsetzung oder Modernisierung öffentlicher Kinderspielplätze zu verwenden.

 

Nach der Vorstellung beantwortet er Nachfragen der Ortsbeiratsmitglieder und der Bürger u.a. zur Umsetzung bei Eigenheimsiedlungen und zu den Ablösesummen.

 

Herr Roggenbuck dankt Herrn Lesniakr die Vorstellung und schließt damit den Tagesordnungspunkt.

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der DS 21/SVV/0472, zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage