20.05.2021 - 7.2 Schaffung einer Stelle zum Thema Seelische Gesu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hayn erläutert, dass der Bedarf zur Förderung der seelischen Gesundheit bereits vor der Pandemie deutlich von den freien Trägern der Jugend- und Suchthilfe kommuniziert wurde und sich im Verlauf der Corona-Pandemie immer mehr zugespitzt hat. Eine Vielzahl der Wissenschaftler*innen haben sich mit vulnerablen Zielgruppen befasst, welche am stärksten unter den psychosozialen Folgen der Pandemie leiden:

 

  • Kinder und Jugendliche
  • alleinerziehende Elternteile
  • Menschen mit einem Fluchthintergrund
  • Menschen, welche in stationären Einrichtungen leben
  • alte Menschen
  • Pflegepersonal
  • pflegende Angehörige

Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Die o.g. Zielgruppen haben auch ohne Pandemie einen erhöhten Bedarf an Empowerment-Strategien, um die eigene Resilienz zu stärken, wie auch einen erhöhten Bedarf an psychosozialer Beratung und Begleitung.

 

Die LHP verfügt über eine Vielzahl psychosozialer Beratungs- und Hilfsangebote, welche im Online-Wegweiser Seelische Gesundheit gebündelt sind. Um die Bedarfe zur Gesundheitsförderung der seelischen Gesundheit zu decken, ist eine Präventions- und Clearingfachstelle in der Gemeindepsychiatrie der LHP zu installieren.

 

Die Schaffung einer Präventions- und Clearingfachstelle in der LHP zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie zum Clearing bei Fragen zur seelischen Gesundheit ist, aus Sicht der Fachstelle Psychiatriekoordination sowie der Fachstelle Suchtkoordination des Fachbereiches Öffentlicher Gesundheitsdienst, ausdrücklich zu befürworten. Dafür ist ein qualifizierter freier Träger im Rahmen einer Vergabe zu beauftragen.

 

Es wird vereinbart die Änderungen des Antrages aus dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion zu übernehmen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, wie eine Stelle im Fachbereich 41202 (Sozialpsychiatrischer und sozialmedizinischer Dienst) Öffentlicher Gesundheitsdienst (unabhängig vom sozialpädiatrischen und sozialmedizinischen Dienst) speziell für das Thema Seelische Gesundheit geschaffen werden kann oder ein freier Träger beauftragt wird.

Zur Finanzierung der Stelle sollen u.a. geprüft werden:

-          Welche Stellen im beschlossenen Stellenplan des GB 3 sind noch nicht besetzt (bitte Stellennummern und -bezeichnungen angeben)?

-          Wie hoch sind die daraus resultierenden Einsparungen im Jahr 2021 (gegenüber dem Planansatz)?

-          Wurden die entsprechenden Einsparungen bereits anderweitig verplant oder verausgabt (falls ja: wofür?)

-          Wie könnten etwaige Finanzierungslücken anderweitig geschlossen werden?

 

Ziele der zu schaffenden Stelle sind Prävention und Gesundheitsförderung als erste Anlaufstelle für Betroffene.

Diese Aufgaben resultieren aus dem Präventionsgesetzes (PrävG) und dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG). Die bereits vorhandenen Fachstellen zur Konsumkompetenz und Suchtprävention können dabei als Orientierung dienen.

Zusätzlich soll geprüft werden, wie ab 2021 ein jährlicher Bericht auf kommunaler Ebene zu diesem Thema erstellt werden kann und welche Inhalte nötig sind.

Das Ergebnis des Prüfauftrags ist der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Q3 2021 vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen