20.05.2021 - 7.3 Unterstützende Maßnahmen zur Bekämpfung von Pan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Beck bringt den Antrag ein.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss und den freien Trägern der Jugendhilfe kurzfristig zu prüfen:

 

- in welchen Beratungsstellen finanzielle und personelle Ressourcen aufgestockt werden müssen

 

Frau Reisenweber erläutert, dass die gemeinten Beratungsstellen die niedrigschwelligen Angebote der vier Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFBs) nach SGB VIII seien, wo Probleme bzw. Bedarfe/Tendenzen in der Regel umgehend aufschlagen, um im besten Falle Hilfe zur Erziehung zuvorzukommen und/oder Hilfeangebote rechtzeitig initiieren lassen. Diese Mehrbedarfe gerade durch Corona sind in den EFBs angekommen. Die EFBs sind jedoch in ihren Leistungen durch Haushaltsplanung, Raum- und Personalressourcen vor Ort grundsätzlich begrenzt und nicht beliebig erweiterbar. Die Haushaltsplanung 2020/2021 sah eine finanzielle Aufstockung für die EFBs vor, welche umgesetzt wurden.

 

- welche medizinischen und therapeutischen Angebote finanziell und personell aufgestockt werden müssen

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat im Bereich der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung vor allem im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie enorme Engpässe, die dringend einer Entzerrung bedürfen. Verbunden mit sehr langen Wartezeiten (ein bis zwei Jahre) sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich werden sich psychische Instabilität zu psychischen Erkrankungen entwickeln und im schlimmsten Fall chronifizieren.

 

Die Bettenkapazität des EvB sei ebenso wie die Anzahl der Kassensitze und Zulassungen für Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen an die aktuellen Bedarfe anzupassen. Analog zu den Suchtpräventionsfachstellen ist im Hilfesystem eine Präventions-/Clearingfachstelle speziell für seelische Fragen in der LHP zu etablieren. Eine andere Möglichkeit wäre, die Kontakt- und Beratungsstelle für seelisch erkrankte Menschen sowie deren Angehörige um die Gruppe der Kinder und Jugendlichen zu erweitern und mit altersentsprechenden Angeboten auszustatten.

 

- ob im Zuge der Wiederöffnung der Schulen und zur Bearbeitung der psychischen und

sozialpädagogischen Belastungen der Kinder und Jugendlichen im Zuge des Distanzunterrichtes und der gesellschaftlichen Einschränkungen „Hilfen zur Erziehung“ in Form von sozialpädagogischer Gruppenarbeit an Schulen angeboten werden können

 

Die sozialpädagogische Bearbeitung psychischer Belastungen von Kindern und Jugendlichen gere nicht erst seit den Corona-Pandemie bedingten schulischen, familiären und anderen gesellschaftlichen Einschränkungen zu den Kernleistungen der Schulsozialarbeit an den Schulen. Dies erfolgt neben der Begleitung und Beratung einzelner Schüler*innen sowie Elternarbeit auch durch sozialpädagogische Gruppenarbeit. Allerdings berichtet die Schulsozialarbeit von einer Verstärkung der Intervention zu Lasten ihres originären Präventionsauftrages.

 

Ergänzt wird Schulsozialarbeit durch adäquate Leistungsangebote der mittlerweile 20 Kinder- und Jugendklubs sowie klassen- bzw. kursbezogene Projekte (i.S.v. sozialpädagogischer Gruppenarbeit) des Förderprogramms „Potsdamer Lern- und Unterstützungssystem für schulbezogene Jugendhilfeleistungen an den Schulen der Landeshauptstadt Potsdam (PLUS)“, insbesondere in der Fördersäule I „Persönlichkeitsförderung/soziale Kompetenzen“.

 

- inwieweit die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich und vor allem in den Ferien für Kinder und Jugendliche unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten werden können

 

Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich wurden bzw. werden während der Corona-Pandemie durchgängig fortgeführt, je nach Vorgabe der Eindämmungsverordnung des Landes als Präsenz- und/oder digitale Angebote. Dies traf bzw. trifft gleichermaßen für die Sommerferienzeiten zu, in denen alle Klubs Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unterbreit(e)ten. Darüber hinaus wurden in der Landeshauptstadt Potsdam in den Sommerferien 2020 gut ein Dutzend Angebote der Ferienbetreuung in Verbindung mit Lernangeboten für Kinder und Jugendliche im Rahmen eines Landesförderprograms realisiert und dieses sei auch für die kommenden Sommerferien wieder avisiert. 

 

- wie im Fachbereich 23 Arbeitsüberlastung und Personalengpässe abgebaut werden können.

 

Aktuell befinde sich der Fachbereich 23 in diversen Stellenbesetzungsverfahren. Inzwischen finden Bewerbungsverfahren wieder vollumfänglich statt und die ersten Einstellungen sind auch im Fachbereich 23 erfolgt. Bei einem gleichbleibenden Arbeitsumfang ist davon auszugehen, dass langfristig auch die Arbeitsbelastung abgebaut werden kann. Ggf. sind zusätzliche Aufgaben, wie die Bearbeitung umfangreicher Förderprogramme, die der Bund angekündigt hat, auch mit der entsprechenden personellen Ausstattung zu berücksichtigen.

 

Die zur Prüfung gestellten Lösungsansätze mit so genannten niedrigschwelligen Hilfeangeboten (Beratungsstellen, sozialpädagogische Gruppenarbeit) sowie leitliniengestützter psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung setzen weitere finanzielle Ressourcen auf Seiten der Landeshauptstadt Potsdam (aktuelle Haushaltslage) sowie vor allem personelle Ressourcen bei den Trägern voraus. Der Fachbereich sieht im Rahmen seines Budgets und dementsprechenden Möglichkeiten derzeitig das Maximum erreicht.  

 

Der Bund hat ein Maßnahmepaket zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile junger Menschen in Höhe von 1 Milliarde Euro angekündigt, um den Handlungsrahmen aller Felder der Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Kommunen zu erweitern. In der Folge erwartet hier der Fachbereich entsprechende Förderprogramme und wird diese in Anspruch nehmen.

 

Sowohl in Bezug auf die psychiatrischen und psychotherapeutischen als auch sozialpädagogischen Angebote für psychische Belastungen von Kindern und Jugendlichen wird geschäftsbereichsübergreifend sowie vom Ernst-von-Bergmann-Klinikum ein erhöhter Handlungsbedarf einschließlich Abstimmung mit der Landesregierung konstatiert.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung will kurzfristig und unbürokratisch die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Jugendliche in der Landeshauptstadt Potsdam an den durch die anhaltende Pandemiesituation gestiegenen Bedarf anpassen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss und den freien Trägern der Jugendhilfe kurzfristig zu prüfen

-       in welchen Beratungsstellen finanzielle und personelle Ressourcen aufgestockt werden müssen,

-       welche medizinischen und therapeutischen Angebote finanziell und personell aufgestockt werden müssen,

-       ob im Zuge der Wiederöffnung der Schulen und zur Bearbeitung der psychischen und sozialpädagogischen Belastungen der Kinder und Jugendlichen im Zuge des Distanzunterrichtes und der gesellschaftlichen Einschränkungen „Hilfen zur Erziehung“ in Form von sozialpädagogischer Gruppenarbeit an Schulen angeboten werden können,

-       inwieweit die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich und vor allem in den Ferien für Kinder und Jugendliche unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten werden können und

-       wie im Fachbereich 23 Arbeitsüberlastung und Personalengpässe abgebaut werden können

Reduzieren

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11561&TOLFDNR=139425&selfaction=print