20.05.2021 - 3.1 Umsetzung der Jugendhilfeplanung

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Frau Reisenweber teilt mit, dass Frau Aubel im Jugendhilfeausschuss am 26. November 2020 vorstellte, welche wichtigen Aufgaben im Rahmen von Jugendhilfeplanung zu realisieren sind. „Im Anschluss wurde vereinbart, dass dazu zunächst eine Abstimmung in den AGs nach § 78 SGB VIII sowie im UA JHP stattfindet und anschließend erneut im JHA berichtet wird.“.

 

Die Behandlungen dieses Themas habe jedoch noch nicht in allen Fach-AGs stattfinden können. Da die Behandlung der Gremienthematik zeitgleich läuft, scheint es geboten auch diesen Abstimmungsprozess abzuwarten. Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII befassen sich mit Abstimmungen zu Maßnahmen der Jugendhilfeplanung. Damit sind diese Gremien auch ein wichtiges Glied im gemeinsamen Jugendhilfeplanungsprozess.

 

Die gebündelte und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung abgestimmte Vorstellung zu den Jugendhilfeplanungsprozessen sowie der dazu gehörenden Gremienstrukturen wird voraussichtlich für das dritte Quartal 2021 im Jugendhilfeausschuss veranschlagt.

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