20.05.2021 - 3.3 Versorgung der Hortkinder mit Mittagessen (20/S...

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Frau Schelle informiert darüber, dass sie Infolge der Abfrage an die Träger vom 13.04.2021 zum Umsetzungsstand die Verwaltung lediglich 8 Rückmeldungen von insgesamt 22 Hortträgern erhielten. Nach der Auswertung der vorliegenden Rückmeldungen haben bisher 5 Horteinrichtungen die Versorgung der Hortkinder mit einem Mittagessen umgesetzt. Alle anderen Hortträger haben geäert, dass eine Umsetzung zum neuen Schuljahr möglich wäre. Voraussetzung wäre jedoch die Beseitigung von nicht ausgeräumten Unklarheiten und der aus Sicht der Träger immer noch bestehenden Umsetzungsschwierigkeiten. Diese wurden der Verwaltung zusammengefasst zur Beantwortung vorgelegt.

 

Die Beantwortung der Mail von Frau Frenkler erfolgte am 12.5.2021.

 

Zudem wurde das MBJS durch die Verwaltung noch einmal angeschrieben und um aktuelle Stellungnahme zum Thema gebeten. Das Antwortschreiben liegt seit dem 07.05.2021 vor. Am 10.05.2021 wurde dieses in der AG 78 mit den freien Trägern besprochen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat im Ergebnis des Beschlusses des JHA am 16.9.2020 den freien Trägern von Horteinrichtungen am 30.9.2020 mitgeteilt, dass der gesetzliche Auftrag umzusetzen ist. Infolgedessen gab es sowohl mit den Trägern als auch mit den Caterern verschiedene Gesprächsrunden und die vermeintlichen Problemlagen wurden aufgegriffen und erfasst. Die Landeshauptstadt Potsdam hat gemeinsam mit den freien Trägern entschieden, dass eine standortbezogene Lösung mit dem Caterer und der Grundschule gefunden werden muss. Alle finanziellen Problemlagen, die seitens der LHP begleitet werden konnten, sind aufgegriffen und besprochen.

  • Pauschale von € 440,00/Kind/Jahr können auch individualfinanzierte Träger quartalsweise erhalten.
  • Gemäß der aktuellen KitaFR gilt die Pauschale für jedes im Jahresdurchschnitt in Anspruch genommene Angebot. Eine ggf. erforderliche Änderung wird im Rahmen der Fortschreibung der KitaFR kommuniziert.

 

Ebenso hat der Bereich Kindertagesbetreuung die aktuelle Stellungnahme des MBJS vom 07.05.2021 in der Sache mit den Trägern im Rahmen der AG 78 ausgewertet. Das MBJS führt abweichend von der Stellungnahme aus dem Jahr 2016 aus, dass Kinder einen Anspruch auf Versorgung nach § 1 Abs. 2 KitaG haben, der „auch die üblichen Mahlzeiten zu den Zeiten des Kita-(Hort-) Besuchs umfasst“. Nach aktueller Stellungnahme kommt es „maßgeblich darauf an, in welchem Rahmen (Schule oder Hort) die Mittagesverpflegung eingenommen wird. Wird das Mittagessen während der Unterrichtszeit eingenommen, in der die Horte regelmäßig keine Betreuung i.S.d. Kitarechts ausüben, so ist grundsätzlich auch das Schulrecht anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn sich ggf. Hortpersonal zur Beaufsichtigung der Kinder während des Mittagessens gegenüber der Schule bereit erklärt“. Verwiesen wurde erneut auf das OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 13.09.2016) wonach Kinder, die ab Mittag einen Hort besuchen, ihr Mittagessen vom Hort erhalten. „Dies gilt auch dann, wenn der Hortträger […] dafür sorgt, dass das Mittagessen in den Räumen der Schule eingenommen wird.“

 

Für Kinder, die eine verlässliche Halbtagsgrundschule besuchen, gilt nach Ausführungen des MBJS die Kostenbeteiligung nach § 113 BbgSchulG.

 

Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten teilweisen Umsetzung und der bereits fortgeschrittenen Gespräche mit Trägern und Eltern plädiert der Geschäftsbereich 2 dafür, dass alle Kinder an Grundschulen und offenen Ganztagsgrundschulen, die einen Hortvertrag haben, über den Hortträger mit einem Mittagessen versorgt werden.

 

Die freien Träger der Horteinrichtungen haben in der letzten AG 78 am 10.05.2021 noch einmal mit Nachdruck ausgeführt, dass sie sich dennoch nicht in der Lage sehen, die vorhandenen Problemlagen selbst zu lösen. Dazu gehört u.a.

  •                   Klärung Aufsichtspflichten
  •                   Betriebserlaubnis – ggf. Hinzunahme der Mensa (komplettes Verfahren?)
  •                   aktuell fehlendes Mitspracherecht bei der Auswahl des Caterers für die Grundschule
  •                   personeller Mehraufwand

 

Richtigstellung im Nachgang des Jugendhilfeausschusses durch den Bereich Kindertagesbetreuung (Protokollauszug AG 78 vom 10.05.2021) (mit der Bitte diesen Wortlaut in das Protokoll aufzunehmen): „Bitte der Träger: alle Eltern gleichbehandeln, Beitrag in Höhe häuslicher Ersparnis für alle Kinder, egal ob jüngere oder ältere, Standortunabhängig, AKI oder Hort, nur Schule etc. … alle Kinder bekommen ein Mittagsangebot und zahlen den gleichen Preis dafür. Bitte um gute Regelung innerhalb der LHP!“

 

Mit dem Blick auf die aktuelle bundes- und landeseitige Bewegung sollten darüber hinaus folgende Sachstände in eine Bewertung einfließen:

Im Rahmen der Kita-Rechtsreform hat in der AG 6 „Kita-Finanzierung“ der StuGB dafür votiert, dass eine Angleichung des Essengeldes an das Schulessen für die Hortkinder erfolgt. Grundsätzlich wurde von der AG 6 empfohlen, dass gemäß § 113 SchulG für alle Kinder im Grundschulalter unabhängig vom Betreuungssetting angewendet wird.

 

Darüber hinaus ist die Einführung des Ganztagsanspruches ab 2025 zu beachten. Damit soll ein individueller Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder eingeführt werden. Mit dem Schreiben vom MBJS vom 7.5.2021 wurde bereits klargestellt, dass bei einer VHG das Mittagessen zum Angebot der Schule gehört.

 

Im Ergebnis des Austauschs mit den kreisfreien Städten kann die Vorgehensweise von Potsdam lediglich z.K. genommen werden. Für alle kreisfreien Städte ist das aktuelle Kitarecht uneindeutig und folgend wird eine Auseinandersetzung mit dem Thema aktuell abgelehnt. Ein Abwarten auf die Kita-Rechtsreform wird signalisiert. Ebenso tragen die Eltern die bisherige Umsetzung mit.

 

Die Entscheidung des JHA „mit Verwaltungshandeln erledigt“ bezog sich bislang lediglich auf die Finanzierbarkeit. Diese wäre in der Tat mit dem vorhandenen Rahmen geklärt.

 

Durch die weiterführende Auseinandersetzung mit der Rechtslage und der Komplexität in der Sache wird subsumiert, dass eine Neubewertung erforderlich ist.

 

Frau Frenkler ergänzt, dass die Aussage zu der AG 6 „Kita-Finanzierung“ so nicht stimme. Man wolle Namen der AG kein Mittagessen nach Schulgesetz. Herr Witzsche übt ebenfalls Kritik an der Stellungnahme und stellt klar, dass die AG 6 lediglich vorschlagen könne, jedoch nicht empfehlen. Das Ziel sei die Gleichbehandlung aller Kinder. Das Kitagesetz erfasse den Versorgungsauftrag, das Schulgesetz hat zu ermöglichen. Die Politik müsse sich dazu bekennen, dass alle Hortkinder das gleiche Essen bezahlen.

 

PAUSE 18:25 18:30 Uhr (nach TOP 7.5 (vorgezogen vor TOP 3) und TOP 3.1 bis 3.3)

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