20.05.2021 - 4.3 Änderung der Kinderspielplatzsatzung der LHP

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Haack aus der Arbeitsgruppe Kommunale Freiraum- und Spielplatzplanung, stellt die Vorlage vor.

 

Mit Verweis auf die Anlage 4: Synopse, führt sie folgende Punkte aus:

  • Der Geltungsbereich der neuen Satzung ist ausschließlich auf Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam beschränkt.
  • Erst bei der Errichtung von mehr als drei Wohnungen, greift die Anwendung der neunen Satzung
  • Dabei kann die Herstellung eines Kinderspielplatzes auch gemeinschaftlich durch die verpflichteten Bauherren erfolgen.
  • Als ein Bauvorhaben gelten die Errichtung von Wohngebieten oder Wohnkomplexen mit mehr als 200 Wohnungen auch dann, wenn das Bauvorhaben in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird und für die einzelnen Bauabschnitte gesonderte Baugenehmigungen erteilt werden.
  • Die Zugänge und Einrichtungen der Kinderspielplätzessen barrierefrei und verkehrssicher sein. Zudem muss ein benutzbarer Zustand der Kinderspielplätze durch die Verpflichteten gewährleistet werden.
  • Der Zugang zu den Kinderspielplätzen ist nun auch denjenigen Kindern gestattet, die in Begleitung der dort ansässigen Kinder spielen möchten.
  • Die Größe des herzustellenden und zu unterhaltenden Kinderspielplatzes richtet sich nach der Art und der Anzahl der Wohnungen auf dem Baugrundstück sowie nach der Art des Kinderspielplatzes (siehe § 3).
  • Ab 200 Wohnungen sind zusätzliche Spielflächen für Kinder und Jugendliche herzustellen.
  • Die Herstellungspflicht der Bauherren kann ganz oder teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages an die Landeshauptstadt Potsdam abgelöst werden.

 

Auf Nachfrage eines Bürgers erläutert Frau Haack, dass Einfamilienhäuser, wie sie in Satzkorn und Fahrland zu finden sind, nicht unter diese Satzung fallen. Aufgrund der Brandenburgischen Bauordnung hat die Stadt hier auch keinen weiteren Regelungsspielraum.

 

Frau Krüger fragt, ob auch (Unter-)Vermieter als Verpflichtende herangezogen werden können. Frau Haack verneint dies, ausschließlich Bauherren werden von der Satzung verpflichtet.

 

Des Weiteren möchte Frau Krüger wissen, ob mehrere Bauherren sich zusammenschließen können und einen größeren Spielplatz, anstatt mehrere kleine Spielplätze bauen dürfen. Frau Haack bestätigt dies.

 

Nachdem alle Fragen beantwortet sind, nimmt der Ortsbeirat die Vorlage zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage