20.05.2021 - 4.5 Prüfung der Neuausweisung eines Landschaftsschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher stellt die Vorlage vor:

 

Anschließend wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „Havelseen“ im Sinne des § 26 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes im Bereich der Karte im Anhang einzusetzen.

 

Dazu ist beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gemäß §4 Absatz 1 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) zu beantragen, dass die Befugnis zur Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten auf die Untere Naturschutzbehörde übertragen wird.

 

Im Anschluss daran ist die Schutzwürdigkeit für das Areal zu prüfen, um die genaue Lage des LSG „Havelseen“ festzulegen und dann bei Vorliegen einer Schutzwürdigkeit ein Antrag auf Ausweisung des LSG „Havelseen“ in die SVV einzubringen. Ziel dabei ist eine Verbindung des angrenzenden NSG „Falkenrehder Wublitz“ und des LSG „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ zu schaffen.

 

Dabei sind die ausführlichen Untersuchungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Bundesautobahn (A) 10, Neubau der einseitigen Tank- und Rastanlage (TR) Havelseen

an der linken Richtungsfahrbahn (RF) der A 10, km 130,00 einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen“ zu nutzen sowie ggf. zu aktualisieren und zu erweitern.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist im Dezember 2021 über erste Zwischenergebnisse und dann fortlaufend bei Fortschritten zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage