20.05.2021 - 5.1 Errichtung von Solaranlagen an und auf Dach- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Dieter Spira
- Gremium:
- Ortsbeirat Satzkorn
- Datum:
- Do., 20.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Satzkorn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ortsvorsteher bringt einen Ergänzungsantrag ein.
Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, in welchen bestehenden Bauleitplänen der Landeshauptstadt Potsdam es möglich ist, Solaranlagen an und auf Dach- und Außenwandflächen zu errichten.
Es soll ein Solarpotentialflächenkataster als zeitgemäßes Steuerungsinstrument für nachhaltige Stadtentwicklung erarbeitet werden. Bei der Erarbeitung ist zu prüfen, welche vorhanden Dach- und Wandflächen von öffentliche oder privatwirtschaftlichen Flächen geeignet sind. Es ist eine kommunale Satzung zu erarbeiten, die festgelegt, dass bei Neubauten Solarflächen zu errichten sind.
Darin ist die Verpflichtung der Bauherren bei der Errichtung von öffentlich oder privatwirtschaftlich genutzten Gebäuden zu regeln, wie ihre Gebäude auf den geeigneten Flächen mit Technik zur Solarenergiegewinnung auszustatten sind.
Der o. g. Ergänzungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen.
Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ortsbeirat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, in welchen bestehenden Bauleitplänen der Landeshauptstadt Potsdam es möglich ist, Solaranlagen an und auf Dach- und Außenwandflächen zu errichten.
Es soll ein Solarpotentialflächenkataster als zeitgemäßes Steuerungsinstrument für nachhaltige Stadtentwicklung erarbeitet werden. Bei der Erarbeitung ist zu prüfen, welche vorhanden Dach- und Wandflächen von öffentliche oder privatwirtschaftlichen Flächen geeignet sind. Es ist eine kommunale Satzung zu erarbeiten, die festgelegt, dass bei Neubauten Solarflächen zu errichten sind.
Darin ist die Verpflichtung der Bauherren bei der Errichtung von öffentlich oder privatwirtschaftlich genutzten Gebäuden zu regeln, wie ihre Gebäude auf den geeigneten Flächen mit Technik zur Solarenergiegewinnung auszustatten sind.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
750,1 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
47 kB
|