25.05.2021 - 4.4 Bebauungsplan Nr. 19 "Ehemaliger Schießplatz" (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Brinkkötter (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein und führt aus, dass die Gemeindevertretung der ehemaligen Gemeinde Groß Glienicke in ihrer Sitzung am 26.10.1995 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 „Ehemaliger Schießplatz“ gefasst hat. Die Landeshauptstadt Potsdam, als Rechtsnachfolger, führt nun das Bebauungsplanverfahren weiter. In den Geltungsbereich sollen Flächen einbezogen werden, die für die Ansiedlung von Sport-, Freizeit- und Gewerbenutzungen sowie für den Betrieb eines Integrationskindergartens mit der Option eines Kinderbauernhofes planungsrechtlich gesichert werden. Um die Anbindung des Planstandortes an den Siedlungsbereich der Ortslage Groß Glienicke zu gewährleisten, ist es außerdem erforderlich weitere Teilflächen östlich der L 20 in die Planung einzubeziehen. Zudem sollen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.08.2020 die auf der östlichen Straßenseite der L 20 gelegenen Flurstücke 111, 115 und 116 der Flur 1 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 "Ehemaliger Schießplatz" einbezogen werden, um dort zu regeln, welche Nutzungen mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft" vereinbar sind.

 

Ergänzend führt Herr Brinkkötter aus, dass der Ortsbeirat Groß Glienicke der Vorlage bereits zugestimmt habe.

 

 

Herr Sträter (Ortsvorsteher Groß Glienicke) berichtet aus der Beratung im Ortsbeirat, in welcher die Erweiterung des Geltungsbereiches ernsthaft diskutiert worden ist. Im Zuge der Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches könne geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Entwicklung mit den vorhandenen Gegebenheiten, wie beispielsweise dem Landschaftsschutzgebiet umsetzbar bzw. nicht umsetzbar wären. Herr Sträter bittet zu beachten, dass es einen Änderungsantrag eines Stadtverordneten gebe, welcher das Vorgehen im Ortsbeirat konterkariert und bittet diesem Änderungsantrag keine Zustimmung zu geben.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt um 19.38 Uhr die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 19 "Ehemaliger Schießplatz" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu erweitern (gemäß Anlage 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage