25.05.2021 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 173 "Freiflächensolaranlagen ...

Beschluss:
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Herr Seyboth (Anwohner des OT Golm) nimmt das Rederecht wahr und führt aus, dass Anfang dieses Jahres erstmalig in einer Informationsveranstaltung über das Vorhaben informiert worden ist und hinterfragt, wie das Vorhaben mit den städtebaulichen Grundsätzen vereinbar und in wie weit es mit den Vorgaben des Landes Brandenburg korrespondiert. Herr Seyboth bittet die Herausforderungen des Klimawandels zu beachten und verweist auf den Friedrichspark in unmittelbarer Umgebung. Dort wird beispielsweise eine Logistikhalle mit 35.000 m² errichtet, auf deren Dach bedauerlicherweise keine Solarpaneele angebracht werden.

 

 

Herr Otten (Geschäftsführer Agro Uetz/Bornim) nimmt ebenfalls das Rederecht wahr. Als Bewirtschafter und Flächeneigentümer der Fläche in Satzkorn macht er deutlich, dass er die Gedanken zur Unterstützung des Klimaschutzes verfolge und eine landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. Dies sollte beispielsweise durch die Schafbeweidung erfolgen und Teile des Parks sollen mit einer Blühwiese (zur Imkernutzung) versehen werden. Hinsichtlich des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen i.S. Photovoltaik, gibt er zu bedenken, dass viel mehr Fläche benötigt wird, um die gleiche Leistung zu erwirtschaften. Er verweist hier auf Streifen von 12 m zwischen den Paneelen (Modulen). Hinsichtlich des Antrages des Ortsbeirates Satzkorn zur Sicherung von Verbundräumen, sei ihm unklar, was damit erreicht werden soll.

 

 

Herr Spira (Ortsvorsteher Satzkorn) bestätigt, dass erneuerbare Energien für die Zukunft erforderlich sind. Er bittet diesbezüglich jedoch um belastbare Ergebnisse über alternative Standorte. Die Zielstellung im Land Brandenburg sei bereits übererfüllt und spricht sich dafür aus, auf Dachflächen und versiegelten Flächen Solaranlagen vorzusehen. Er bittet den Antrag zurückzustellen bis Klarheit über alternative Flächen, einschl. Dach-und Wandflächen bestehe. Ergänzend führt Herr Spira aus, dass der Ortsteil Satzkorn bereits einen großen Anteil von Gewerbeflächen habe und stellt eine deutliche Überbeanspruchung fest. Er appelliert an eine gerechte Verteilung von Gewerbeflächen auf dem gesamten Stadtgebiet. Herr Spira stellt seinen Redebeitrag als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung.

 

 

Frau Hüneke bringt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Antrag ein:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Aufstellungsbeschluss für den B-Plan, Anlage 1, S. 3, Planungsziele, im Anschluss an Abs. 1:

Ziel der Planung ist die Errichtung von Freiflächensolaranlagen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. Brachflächen in den Gemarkungen Satzkorn und Marquardt.“ Dazu sollen im Bebauungsplan Sonstige Sondergebiete (SO) mit der Zweckbestimmung "Freiflächensolaranlage“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden, ist zu ergänzen:

 

Außerdem ist die gleichzeitige Nutzung der Flächen durch extensive Landwirtschaft baurechtlich und vertraglich zu sichern.“

 

Sie begründet den Antrag, welcher im Ergebnis intensiver Gespräche mit dem Naturschutzbund erarbeitet worden ist. Die von Herrn Otten angesprochene Nutzung zur Schafbeweidung sei beispielsweise mit gemäßigter Nutzung gemeint und spricht sich gegen aufgeständerte Anlagen aus.

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein. Sie betont, dass der Gesamtraum untersucht worden ist. Anlass für die Planung ist die Notwendigkeit des Ausbaus der Nutzung regenerativer Energien gemäß dem Beschluss zum Masterplan 100 % Klimaschutz bis 2050.

Ziele des Bebauungsplans sind:

 

-          Errichtung von aufgeständerten Freiflächensolaranlagen

 

-          Gliederung/Eingrünung/Ausgleichsmaßnahmen sowie Erhaltung und Schaffung von Wegebeziehungen innerhalb des Geltungsbereichs

 

-          Regenerierung Flächen zu extensivem Grünland/ ggf. Schafbeweidung

 

-          Abstand Solaranlage mind. 200 m zu den Ortslagen Satzkorn/Kartzow

 

-          Vermeidung der Beeinträchtigung denkmalgeschützter Gebäude und Parkanlagen in Satzkorn und Kartzow sowie

 

-          Sicherung Befristung / Gestaltung / Rückbau über den städtebaulichen Vertrag

 

Parallel ist die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.

Inhalt und Ziel der Änderung sind:

 

-          die aktuelle Darstellung als „Fläche für Landwirtschaft“

 

sowie

-          die Änderung in eine Darstellung als „Sonderbaufläche Solar“ im Parallelverfahren zum B-Plan gem. §8 Absatz 3 BauGB

Eine erste Information der Bürgerinnen und Bürger über die beiden Vorhaben fand am 25. Februar 2021 im Gemeindehaus Satzkorn in Form einer Bürgersprechstunde bzw. im Ortsbeirat Marquardt am 16. Februar 2021 statt.

Anhand der Präsentation informiert Frau Holtkamp über den Antrag des Ortsbeirates aus der Sitzung vom 20.5.2021:

Ergänzungsantrag Einreicher: Dieter Spira, Susanna Krüger:

 

Die Liste „Solaranlage Satzkorn - Forderungen Ortsbeirat Stand 18.3.2021“ muss im Entwurf des Bebauungsplans Berücksichtigung finden.“ Zusätzlich soll der Beschluss des Antrags „Sicherung von Flächen als Vorranggebiet für die Landwirtschaft und Freiraumverbund (21/SVV/0555)“ einbezogen werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan steht mit seiner Darstellung als Fläche für Landwirtschaft den Planungszielen des Bebauungsplans entgegen. Parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan deswegen zu ändern.“ Nach Ablauf des Betriebszeitraumes von 30 Jahren ist der FNP zu Gunsten der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zu ändern.“

 

 

In der sich anschließenden regen Diskussion, an welcher sich Herr Jäkel, Herr Matz, Herr Said, Frau Reimers, Herr Kirsch beteiligen, werden diverse Anregungen und Fragen gestellt, auf die in der abschließenden Behandlung der Vorlage am 17.8.2021 eingegangen werden soll.

 

 

Die Vorlage wird zurückgestellt und voraussichtlich in der Sitzung am 17.8.2021 erneut aufgerufen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen