25.05.2021 - 4.4 Prüfung der Neuausweisung eines Landschaftsschu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher eröffnet den Tagesordnungspunkt. Herr König gibt zu bedenken, dass landwirtschaftliche Betätigung in Landschaftsschutzgebieten (LSG) ggf. durch künftige Gesetzesänderungen nicht garantiert werden kann. Er regt an, die derzeitigen Nutzer und Eigentümer in die Entscheidung, die Flächen in ein LSG umzuwandeln, miteinzubeziehen und stellt den folgenden Ernzungsantrag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Darüber hinaus sollen ausdrücklich die Flächen nur in ein LSG umgewandelt werden können, wenn alle wesentlichen Eigentümer und Nutzer der betroffenen Flächen einbezogen werden und diese dem Vorhaben zustimmen.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist im Dezember 2021 über erste Zwischenergebnisse und dann fortlaufend bei Fortschritten zu berichten.

 

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

einstimmig angenommen.

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ortsbeirat Uetz-Paaren empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „Havelseen“ im Sinne des § 26 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes im Bereich der Karte im Anhang einzusetzen.

 

Dazu ist beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gemäß §4 Absatz 1 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) zu beantragen, dass die Befugnis zur Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten auf die Untere Naturschutzbehörde übertragen wird.

 

Im Anschluss daran ist die Schutzwürdigkeit für das Areal zu prüfen, um die genaue Lage des LSG „Havelseen“ festzulegen und dann bei Vorliegen einer Schutzwürdigkeit ein Antrag auf Ausweisung des LSG „Havelseen“ in die SVV einzubringen. Ziel dabei ist eine Verbindung des angrenzenden NSG „Falkenrehder Wublitz“ und des LSG „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ zu schaffen.

 

Dabei sind die ausführlichen Untersuchungsunterlagen zum PlanfeststellungsverfahrenBundesautobahn (A) 10, Neubau der einseitigen Tank- und Rastanlage (TR) Havelseen

an der linken Richtungsfahrbahn (RF) der A 10, km 130,00 einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen“ zu nutzen sowie ggf. zu aktualisieren und zu erweitern.

 

Darüber hinaus sollen ausdrücklich die Flächen nur in ein LSG umgewandelt werden können, wenn alle wesentlichen Eigentümer und Nutzer der betroffenen Flächen einbezogen werden und diese dem Vorhaben zustimmen.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist im Dezember 2021 über erste Zwischenergebnisse und dann fortlaufend bei Fortschritten zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage