27.05.2021 - 5.3 Sachstand Kino Charlott

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Frau Täubert (Untere Denkmalschutzbehörde) informiert, dass der Eigentümer angekündigt hat, einen erneuten Bauantrag für das Kinogebäude zu stellen. Die bisher abgestimmten Entwürfe zeigen, dass das Gebäude bis auf die seitlichen, eingestürzten Anbauten und das rückwärtige Bühnenhaus in seiner Hülle bestehen bleiben würde. Auch das Bühnenportal im Inneren bliebe erhalten. Auf die Nachfrage von Herrn Krämer, welche Möglichkeiten die Stadt habe, im Falle dessen das kein Bauantrag gestellt würde, zu handeln, erwidert Frau Täubert, dass in diesem Fall erneut Sicherungsverfügungen durch die Stadt erlassen werden.

Auf die Nachfrage zu einem möglichen Erwerb durch die Stadt Potsdam oder einer Enteignung erwidert Frau Täubert, dass es fraglich sei, ob die Landeshauptstadt Potsdam das Gebäude erwerben könne, das müsse geprüft werden. Dies würde nur in notwendigen Fällen wie für Schulen oder Kitas praktiziert. Einer eventuellen Enteignung würde zunächst ein gerichtlicher Prozess vorausgehen.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass in der Sitzung am 12.08.2021 erneut ein Bericht zum Sachstand gegeben werden soll.

 

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