27.05.2021 - 5.3 Änderung der Kinderspielplatzsatzung der LHP

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Peukert, Arbeitsgruppe Kommunale Freiraum- und Spielplatzplanung, verweist zu den Änderungen der Kinderspielplatzsatzung auf die Synopse der Vorlage und führt aus:

 

Wegen der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung wurde die Kinderspielplatzsatzung mit dem Ziel einer inhaltlichen Anpassung und einer rechtlichen Aktualisierung überarbeitet. Mit dieser Überarbeitung werde sichergestellt, dass die neue Brandenburgische Bauordnung als Ermächtigungsgrundlage auf die vorliegende Ortssatzung in vollem Umfang Anwendung findet. Dies habe unter anderem zur Folge, dass die Pflicht zu Herstellung von Spielplätzen bereits bei einem Bauvorhaben ab 3 Wohnungen bestehe. Gleichzeitig werde dem Bauherrn aber auch die Möglichkeit der Ablöse dieser Verpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages eingeräumt. Die Entscheidung obliege aber der Stadt und soll eine Ausnahme darstellen. Die hierfür eingenommenen Beträge sind durch die Landeshauptstadt Potsdamr den Bau, die Instandsetzung oder Modernisierung öffentlicher Kinderspielplätze zu verwenden.

Darüber hinaus werde den aktuellen Gegebenheiten Rechnung getragen und für alle diejenigen Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung der Kinder und Jugendlichen der Bezugswohnungen den Spielplatz gemeinsam nutzen wollen, die uneingeschränkte Zugänglichkeit und Benutzbarkeit der auf Basis dieser Satzung errichteten Spielflächen ermöglicht.

 

Da es keinen weiteren Diskussionsbedarf gibt, stellt Herr Pahnhenrich die Vorlage zur Abstimmung.

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Der Ortsbeirat Eiche empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Änderung der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 2 auf Grundlage § 87 Abs. 3 Nr. 1-4 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage