16.06.2021 - 5.1 Umsetzung des Grundsteuerreformgesetzes in der LHP

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Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Hr. Schmidt, Leiter des Fachbereichs 11 Rechnungswesen und Steuern. Herr Schmidt erläutert die Notwendigkeit der Grundsteuerreform und nächsten Schritte innerhalb der LHP. Die Neuregelungen seien ab dem 1.1.2025 umzusetzen.

 

Frau Bartelt vermutet, dass die Reform schlussendlich wenig ertragswirksam sei. Herr Schmidt äert, dass die Grundsteuerreform politischer Wille sei. Außerdem habe die LHP hierzu selbst Gestaltungsspielraum.

Herr Rindfleisch fragt, wie lange die Finanzbehörde für die Neubewertung aufgrund der Verzögerung benötigen könnte. Herr Schmidt antwortet, dass bei 26 Millionen zu bewertenden Grundstücken ein nicht bekannter Zeitaufwand vorliegt. Insbesondere da die Neubewertung der Grundstücke in einem rollierenden Verfahren stattfindet. Langfristig soll das Grundsteuerverfahren durch die Reform verschlankt werden. Herr Exner ergänzt, dass die Kommunen durch die Neubewertung der Grundstücke weder deutlich mehr, noch deutlich weniger Grundsteuereinnahmen erzielen sollen. Daher sollten die Hebesätze gegebenenfalls angepasst werden, sobald die Reform umgesetzt wird.

Herr Dörschel sieht hierbei eine zusätzliche Problematik, dass einige Steuerarten, darunter auch die Grundsteuer, nicht an die Inflation angepasst wird. Die LHP sollte daher nicht auf den Inflationsausgleich verzichten und überlegen, ob die Hebesätze in kurzen, regelmäßigen Abständen angepasst werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Wegewitz schließt den Tagesordungspunkt sowie die Sitzung des Ausschusses für Finanzen.

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