17.06.2021 - 8.1 Elternbeitragsordnung der LHP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Dr. Sigirid Müller, Isabelle Vandre, Frank Otto, Birgit Eifler, Tiemo Reimann, David Kolesnyk
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 17.06.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Dr. Müller bringt den gemeinsam mit Frau Vandre, Herr Otto, Frau Eifler, Herr Reimann und Herr Kolesnyk gestellten Antrag ein.
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
- Die Verwaltung wird beauftragt eine Empfehlung für Elternbeitragsordnungen in der Landeshauptstadt Potsdam zeitlich so auf den Weg zu bringen, dass diese spätestens mit Wirkung zum 01. Januar 2022 als Grundlage für die Einvernehmensherstellung mit den Kita-Trägern zur Erhebung von Kita-Beiträgen in Kraft tritt.
- Bei Beibehaltung der Erhebung trägerspezifischer Beiträge sind dem Jugendhilfeausschuss nach rechtlicher Prüfung Kriterien zur Herstellung des Einvernehmens zum Beschluss vorzulegen.
- Über erteilte Einvernehmen sowie über beanstandete bzw. abgelehnte Einvernehmensbegehren ist dem Jugendhilfeausschuss zu berichten.
- Hergestellte Einvernehmen sind zeitlich zu begrenzen, um regelmäßige Überprüfungen der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien zu ermöglichen.
Dazu erläutert Herr Henkelmann wie folgt:
zu 1.:
Das Ziel der Verwaltung liege ebenfalls in der Erstellung einer Empfehlung für eine Elternbeitragsordnung in der LHP, welche zum 01.01.2022 Gültigkeit erlangt. Grundsätzlich sei jedoch darauf zu verweisen, dass der Zeitpunkt der möglichen Erstellung einer Empfehlung abhängig vom benötigten Zeitraum der Gremienbefassung / Erörterung / Diskussion der Variantenprüfung (20/SVV/0598) sei.
zu 2.:
Entsprechender Vorschlag beruhe auf der Eventualität, dass im Rahmen der Variantenprüfung für die Variante 1 (trägerspezifische Elternbeitragsordnungen) votiert werde.
zu 3.:
Die allgemeine Information (ggf. in Quartalsrhythmus) an den JHA über erteilte, beanstandete und abgelehnte Einvernehmen sei grundsätzlich auch unabhängig vom Ergebnis der Variantenprüfung zu begrüßen.
zu 4.:
Möglichkeiten der zeitlichen Begrenzung von hergestellten Einvernehmen bedürfen einer rechtlichen Prüfung. Grundsätzlich seien die Träger mit Blick auf die gesetzlichen Anforderungen im Fall von trägerspezifischen Beitragsordnungen angehalten, diese anzupassen, sobald sich die Kostenstruktur ändere, da andernfalls entweder zu viel Beiträge erhoben werden oder nicht alle möglichen Einnahmepotenziale ausgeschöpft werden.
Mit Blick auf die im August vorzustellende Variantenprüfung zu verschiedenen Elternbeitragsordnungen und dem aktuell nicht feststehenden Votum zu einer Variante, sollten laut Herr Henkelmann Entscheidungen zu den Punkten 1, 2 und 4 des hier genannten Beschlussvorschlages zurückgestellt werden bzw. ein Verweis auf die im ersten Schritt anstehende Entscheidungsfindung zu einer Variante erfolgen.
In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Meinung der Mitglieder dazu sehr gespalten ist.
Herr Kolesnyk stellt den Antrag zur Abstimmung.