18.06.2021 - 4.2 Hohe Energiestandards beim Bau von städtischen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Schkölziger übergibt das Wort an den Antragssteller.

 

Herr Dörschel bringt den Antrag ein und erläutert in Kürze die Hintergründe.

 

Herr Richter informiert dazu, dass der KIS den Antrag begrüßt und die entsprechenden Ziele umsetzbar seien.

 

Allerdings weist Herr Richter daraufhin, dass die im Beschlussvorschlag aufgeführten Grundsätze Nr. 1 und Nr. 2 zum Teil eingeschränkt praktikabel sind.

Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit für jedes Projekt ist nicht durchgängig gewährleistbar.

Die Nachhaltigkeitszertifizierung sollte nur für Projekte ab einem Projektvolumen von ca. 15 Mio. € erfolgen.

Zur Nr. 3 erläutert Herr Richter in Kürze, warum die Änderungen des Beschlussvorschlags notwendig sind. Dies trifft auch auf Nr. 1 und Nr. 2 zu.

 

In diesem Zusammenhang informiert Herr Richter, dass ab Oktober 2021 die Stelle „Nachhaltigkeitsberater/-in“ im KIS besetzt wird.

 

Nach intensiver, konstruktiver Diskussion verständigen sich die Mitglieder des Werksausschusses auf folgende, geänderte Beschlussformulierung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Neubau von kommunalen Gebäuden in Potsdam besonders hohe Gebäudeenergiestandards umzusetzen und die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

 

Zu diesem Zweck gelten für die Errichtung kommunaler Hochbauten der Stadt, des Kommunaler Immobilienservices (KIS) und durch Gesellschafterbeschluss auch der Pro Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften folgende Grundsätze:

 

  1. Neubauten werden ab sofort mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH geplant, ab einem Projektvolumen von mehr als 15 Mio. Euro nach dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

  1. Ab 2025 werden Neubauten werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechende Fördermittel, mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH geplant, ab einem Projektvolumen von mehr als 15 Mio. Euro nach dem Effizenzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

  1. Außerhalb des Fernwärmevorranggebietes werden Neubauten so geplant, dass ihr Energiebedarf weitgehend aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird, so dass in der Regel die Anforderungen der „EE-Klasse“ der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) eingehalten wird; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

Innerhalb des Fernwärmevorranggebietes kann regelmäßig auf die Fernwärme der EWP zurückgegriffen werden; ergänzend wird die Wärmeerzeugung durch Erneuerbarer Energien im direkten Umfeld geprüft.

 

  1. Bei der Gestaltung der Außenanlagen ist die Pflanzung und Pflege zahlreicher Bäume vorzusehen.

 

 

Dem Werksausschuss KIS bzw. dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und ländliche Entwicklung (SBWL) ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht soll im Februar 2022 erfolgen.

 

Frau Schkölziger lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Neubau von kommunalen Gebäuden in Potsdam besonders hohe Gebäudeenergiestandards umzusetzen und die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

 

Zu diesem Zweck gelten für die Errichtung kommunaler Hochbauten der Stadt, des Kommunaler Immobilienservices (KIS) und durch Gesellschafterbeschluss auch der Pro Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften folgende Grundsätze:

 

  1. Neubauten werden ab sofort mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH geplant, ab einem Projektvolumen von mehr als 15 Mio. Euro nach dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

  1. Ab 2025 werden Neubauten werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechende Fördermittel, mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH geplant, ab einem Projektvolumen von mehr als 15 Mio. Euro nach dem Effizenzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

  1. Außerhalb des Fernwärmevorranggebietes werden Neubauten so geplant, dass ihr Energiebedarf weitgehend aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird, so dass in der Regel die Anforderungen der „EE-Klasse“ der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) eingehalten wird; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

Innerhalb des Fernwärmevorranggebietes kann regelmäßig auf die Fernwärme der EWP zurückgegriffen werden; ergänzend wird die Wärmeerzeugung durch Erneuerbarer Energien im direkten Umfeld geprüft.

 

  1. Bei der Gestaltung der Außenanlagen ist die Pflanzung und Pflege zahlreicher Bäume vorzusehen.

 

 

Dem Werksausschuss KIS bzw. dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und ländliche Entwicklung (SBWL) ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht soll im Februar 2022 erfolgen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1