17.08.2021 - 4.3 Umgang mit Petitionen, Eingaben und Beschwerden

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Als Einführung in diesen Tagesordnungspunkt stellt Frau Ziegenbein, Bereichsleiterin des Büros der Stadtverordnetenversammlung, mithilfe der angefügten Präsentation die Grundlagen zum Petitionsrecht gem. § 16 BbgKVerf und das bisherige Verfahren im ehemaligen Ausschuss für Eingaben und Beschwerden vor. Lange Bearbeitungszeiten und Prozesse, die weder den Petenten noch die Stadtverordneten zufrieden stellen konnten, führten zu der Empfehlung an die neue Stadtverordnetenversammlung, sich nicht nur auf Eingaben zu konzentrieren, sondern Hinweise und Vorschläge in den Focus zu stellen. Damit verbunden war die Zielrichtung, die Prozesse im Umgang mit Hinweisen und Vorschlägen neu auszurichten und die Rolle des Ausschusses klar in der Ausschusszuständigkeitsordnung zu formulieren.

Im Ergebnis der Konstituierung wurde der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung gebildet und in einem im Herbst 2019 durchgeführten Workshop versucht, die Aufgaben zu konkretisieren. Der Prozess der Petitionsbearbeitung wurde dabei nicht definiert, so dass diesem elementaren demokratischen Grundrecht als Teil der politischen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte ein Verfahren der Bearbeitung hinterlegt werden muss.

 

Anschließend werden im Ausschuss die Probleme einer zeitnahen Bearbeitung von Petitionen diskutiert, die die Bearbeitungsfrist von 4 Wochen erschweren, zumal die Stadtverordneten-versammlung über den Bescheid letztlich entscheiden muss. Der Ausschuss wird hier die Rolle der Entscheidungsvorbereitung übernehmen müssen. Sie schlägt vor, einen Verfahrensvorschlag mit den Fraktionen abzustimmen, der sich letztlich in der Ausschusszuständigkeitsordnung abbilden wird und plädiert für eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Thematik.

 

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