07.09.2021 - 6.4 Einbürgerungsverfahren in der Landeshauptstadt ...

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Frau Meier teilt mit, dass es eine Empfehlung des Landes gibt, dass vor der Einbürgerung ein Beratungsgespräch anzubieten ist. Durch die Flüchtlingswelle 2015/2016 werden aktuell vermehrt Anträge auf Einbürgerung gestellt werden. Aufgrund der Fülle der Anträge ist dies durch die Verwaltung nicht mehr leistbar. Deshalb wird das Beratungsgespräch zur Prüfung der Voraussetzung nur geführt, wenn der Antragsteller dies wünscht. Die Entscheidung erfolgt anhand der Aktenlage, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

r den nächsten Doppelhaushalt werden entsprechende Stellen zur Bearbeitung der Anträge auf Einbürgerung beantragt.

 

Frau Grasnick spricht sich für das vorgestellte Verfahren aus. Auch der Austausch mit den Beratungsstellen, dass diese jetzt selbst beraten dürfen wird sehr begrüßt.

 

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