07.09.2021 - 5.8 Vorbereitung Soziale Erhaltungssatzung der LHP

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Vandre bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Jekel verweist auf die Rahmenbedingungen sowie die begrenzten Ressourcen, um die Satzung auch zu vollziehen. Er betont, dass die Verwaltung sich bemüht, die Satzung so schnell wie möglich vorzulegen, macht aber darauf aufmerksam, dass die letzte Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr am 01.12.2021 stattfindet. Die Beschlussvorlage für diese Sitzung müsste dann spätestens am 10.11.2021 abschließend in der Beigeordnetenkonferenz beraten werden. Da aber im Vorfeld eine geschäftsbereichsübergreifende umfangreiche Abstimmung erforderlich ist, ist dies nicht zu leisten. Selbst wenn dies aber gelänge, fehlen wesentliche Voraussetzungen für den Vollzug der Satzung. Dazu zählen klar beschriebene Prozesse zum Vollzug, die aktuell zusammen mit dem Fachbereich 53 in Aufstellung sind, eine Bemessung und Zuordnung des Personalbedarfs sowie überhaupt Stellen und Personal, um diesen Vollzug auch umzusetzen. Eine Satzung wäre daher auch nach Beschlussfassung und Inkrafttreten nicht vollziehbar.

Weiterhin wäre die Rechtssicherheit der Satzung ohne hinreichend untersetzte Begründung nicht gegeben. Dafür fehlt noch das Feinscreening. Auch hier fehlt es an Personal bei allen Prozessbeteiligten für die Durchführung der Vergabe des Gutachtens.

Nachvollziehbar ist, dass die verzögerte Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses für eine Erhaltungssatzung in der Verwaltung als unbefriedigend wahrgenommen wird. Jedoch fehlen weiterhin die dafür erforderlichen Ressourcen unter anderem im Fachbereich 39.

 

Herr Eichert betont, dass es wichtig ist, die Verwaltung ordentlich arbeiten zu lassen, um ein vernünftiges Planwerk zu haben.

 

Frau Dr. Müller macht darauf aufmerksam, dass der Geschäftsbereich 3 hier unzulässig allein gelassen wird. Es sollte Druck aufgemacht werden, dass alle ihren Beitrag leisten, dies als eine geschäftsbereichsübergreifende Aufgabe zu sehen.

 

Frau Laabs fragt, wann mit mehr Personal und mehr Ressourcen zu rechnen ist und was diesbeglich unternommen wird.

 

Herr Jekel benennt die Bedarfe an Stellen. Er macht dabei deutlich, dass für neben der Erarbeitung und Begleitung der Satzung nach aktuellem Stand zwei Stellen r den Vollzug, d.h. die Bearbeitung von Anträgen, Widersprüchen und Klagen benötigt wird. Der Bedarf kann mit vorhandenen Stellen und Personal des Fachbereichs 39 nicht gedeckt werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Adler die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

Reduzieren

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß §172 Abs.1 Satz1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Untersuchungsgebiet süstlich des Hauptbahnhofs (DS 20/SVV/0441) bis zum Jahresende 2021 der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen. Parallel sind die entsprechenden Prozesse und Maßnahmen in der Verwaltung vorzubereiten, damit die Umsetzung der Satzung unmittelbar mit deren Inkrafttreten sichergestellt werden kann.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 2 Stimmenenthaltungen mehrheitlich angenommen.