08.09.2021 - 4.3 Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Kommunalen I...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 08.09.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Richter, Werkleitung des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam.
Herr Richter erläutert, dass im Frühjahr 2021 bereits der Jahresabschluss des KIS für das Jahr 2018 eingereicht wurde. Nun liege der Jahresabschluss für das Jahr 2019 vor. Der Überschuss sei wie in den Jahren zuvor leicht positiv. Nach einem folgenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung würde der KIS in die Erarbeitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 gehen.
Herr Zimmermann fragt bei der KIS-Werkleitung nach, weshalb die Rückstellungen um eine Million Euro im Vergleich zum vorigen Jahresabschluss angestiegen seien. Herr Wapenhans, stellvertretender Werkleiter des KIS, antwortet, dass aufgrund der vielfältigen Beziehungen mit der LHP zu einer verzögerten Rechnungsstellung kommen kann. Die Schwankung sei allerdings bei Rechnungen mit externen Dienstleistungen entstanden.
Herr Dr. Bauer fragt an Herrn Exner, ob der Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen wird. Herr Exner antwortet, dass der Jahresüberschuss das Eigenkapital des KIS stärkt. Es gebe bereits einen regelmäßigen Austausch mit dem KIS dazu. Das Eigenbetriebsrecht ließe nicht zu, den Jahresüberschuss auf die LHP zu übertragen. Herr Richter ergänzt, dass die Jahresüberschüsse und damit die Eigenmittel des KIS für weitere Investitionen genutzt werden. Anderenfalls würde neue Investitionen kreditfinanziert, was die Kommunalaufsicht nicht befürworte, sofern Eigenmittel verfügbar seien.
Frau Dr. Günther fragt, ob Verkäufe von Grundstücken und Gebäuden geplant sind, wenn diese von der LHP nicht mehr genutzt werden. Herr Exner antwortet, dass der KIS keine Immobilien verkaufen darf, wenn diese noch benötigt würden. Herr Richter fügt hinzu, dass seit Bestehen des KIS in dem Sinne keine Fläche verkauft wurde. Eine Ausnahme sei das Gebäude der ehemaligen Volkshochschule gewesen. Außerdem seien die Ankäufe des KIS weit aus größer als die Verkäufe.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung und schließt nach der Abstimmung den Tagesordnungspunkt.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
- Der Jahresabschluss des KIS zum 31.12.2019 wird gemäß § 7 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 861.549,41 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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