09.09.2021 - 7.1 Auswahl eines geeigneten Trägers für den Betrie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 09.09.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- vertagt
Die o.g. Vorlage wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung im August 2021 vorgelegt. Die Überarbeitung wurde grundsätzlich positiv zur Kenntnis genommen. Gleichwohl wurden einzelne Kriterien als nicht hinreichend verständlich beurteilt und die Träger der AG 78 wünschten eine Beteiligung und sahen Überarbeitungsbedarf, so dass die Beschlussvorlage in der Sitzung vom 19.08.2021 zurückgestellt wurde.
Am 26.08.2021 hat der Austausch mit einzelnen Vertreter*innen der AG 78 Kita stattgefunden.
Folgende Hinweise wurden durch die AG 78 eingebracht:
- Bitte um Klarstellung der Formulierung im Beschlusstext (Betreff) der Beschlussvorlage
Aktuell: „Auswahl eines geeigneten Trägers für den Betrieb von Kindertagesbetreuungsstandorten (im Bedarfsplan) in der LHP - Kriterien und Verfahren“
Neuer Vorschlag: „Auswahl eines geeigneten Trägers für den Betrieb von neuen (nicht in Trägerschaft der Gemeinde) im Bedarfsplan ausgewiesenen Kindertagesbetreuungsstandorten“ – Kriterien und Verfahren
- Bitte um Klarstellung der Formulierung im Beschlusstext (Beschlussvorschlag 3) der Beschlussvorlage
Aktuell: „Die Bewertungen der Auswahlkriterien sind nachvollziehbar zu begründen. Ein abschließender Vermerk zum Ergebnis der Auswahlentscheidung ist dem Jugendhilfeausschuss zum jeweiligen standortbezogenen Verfahren vorzulegen. Das Ergebnis dient dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Entscheidung über die Trägerschaft.“
Neuer Vorschlag: „Die Bewertungen der Anforderungen an das Angebot / Konzept im Rahmen der Auswahlkriterien sind nachvollziehbar zu begründen. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens ist dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. Das Ergebnis ist in Form eines feststellenden Verwaltungsakts den Bewerber*innen mitzuteilen.“
Weitere Bedenken der Träger:
- Menge der Unterkriterien sind ggf. von kleinen Trägern nicht erfüllbar
Die Anmerkungen wurden z.K. genommen, nicht die Menge ist entscheidend, sondern der Inhalt.
- Systematik der Bewertung - Zuordnung zu einzelnen Kriterien kann nicht erfolgen (u.a. in besonderem Maße und in vollem Umfang)
Wurde angepasst, siehe Matrix / Synopse (Anhang 3 und 4).
- Einige Kriterien lassen nur ein „ja und nein“ in der Beantwortung zu – Veränderung der Punktebewertung
Wurde angepasst, siehe Matrix / Synopse
- Wiederholungen in den Unterkriterien (1.1 und 2.4; Ernährung)
Wurde angepasst, siehe Matrix / Synopse
- Wunsch Vorgabe LHP zur Anzahl der Seiten der Bewerbung
Wird im Verfahren (Bekundung Interesse) sichergestellt
- Trägerqualität – Bau und Ausstattung – häufig ist die Planung bereits abgeschlossen
Wurde angepasst, siehe Matrix / Synopse
- Auswahlkriterium der Vielfalt: von Trägern in einem Planungsraum / Sozialraum fehlt – nicht zu viele Standorte in einer Trägerschaft (Wahlmöglichkeit für Nutzer*innen
Wird im Verfahren (Bekanntmachung) sichergestellt
- Nur Bewertung für ein Kriterium und nicht für jedes einzelne Unterkriterium
Die Anmerkungen wurden z.K. genommen, alle Unterkriterien werden bewertet, trägt zur besseren Transparenz bei und gibt mehr Sicherheit ggf. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Da den Mitgliedern die überarbeite Version nicht in schriftlicher Form vorab zugestellt werden konnte, wird vereinbart die Beschlussvorlage noch einmal auf die Oktobersitzung zurückzustellen. Hier erhebt sich kein Widerspruch.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
481,3 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
395 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
203 kB
|