09.09.2021 - 3.3 Versorgung der Hortkinder mit Mittagessen gem. ...

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Frau Schelle erläutert, dass eine Rückfrage unter den Hortträgern im April 2021 ergab, dass bislang 5 Horteinrichtungen die Versorgung der Hortkinder mit einem Mittagessen rechtskonform umsetzen. Alle anderen Hortträger äerten immer noch bestehende Umsetzungsschwierigkeiten.

 

Infolgedessen gab es sowohl in der AG nach §78 SGB VIII Kita als auch in einer gesonderten Veranstaltung mit den Hortträgern und den Caterern Gespräche, um gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Nach einem letzten klärenden Schreiben der LHP am 13.08.2021 versicherten die Träger die schnellstmögliche Umsetzung. Dennoch bleibe bei den Trägern die Unzufriedenheit in der Sache und die Haltung der Träger, dass die Ungleichbehandlung im Rahmen der Entscheidung bezogen auf die VHG den Eltern gegenüber nicht zu erklären ist.

 

Anfang September 2021 ergab eine nochmalige Abfrage unter den Hortträgern, dass die Träger, die ein Großteil der Träger, die bisher keine Umsetzung vorgenommen haben, diese spätestens zum 01.10.2021 planen.

 

Sofern einzelne Standorte weiterhin Umsetzungsschwierigkeiten deutlich machen, sage die LHP weiterhin Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten und Zuständigkeiten zu.

 

Die LHP empfiehlt zum Ende des Jahres einen aktuellen Umsetzungsstand bei den Hortträgern zu erfragen und im JHA zu informieren.

 

In der darauffolgenden Diskussion erläutert Frau Schelle auf Nachfrage von Frau Dr. Müller, dass die Träger den Eltern u.a. angeboten haben, die Mittagsverpflegung über den Hort in Anspruch zu nehmen und demzufolge das Essengeld als Pauschale zu zahlen. Die Höhe des Essengeldes (z.B. Pauschale von 40 Euro pro Monat) sowie die Berechnungsdauer (10 statt 12 Monate) sind laut Gesetz Trägerhoheit.

 

Herr Witzsche fragt, ob die rechtskonforme Umsetzung der Versorgung der Hortkinder mit Mittagessen zum 01.10.2021 nur von den von Frau Schelle genannten 5 Trägern realisiert werde oder auch von den anderen. Frau Schelle antwortet, dass die Abfrage kurzfristig erfolgte und einige Rückmeldungen noch offen sind. Die Abfrage wird nochmal durchgeführt, angepasst und in der AG nach §78 SGB VIII Kita vorgestellt.

 

Auf Nachfrage seinerseits zu Verpflegungskosten in der verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) erläutert Frau Aubel, dass Eltern, deren Kinder eine VHG ohne Hortnutzung besuchen, das Mittagessen gemäß Schulgesetz bezahlen. Für die Fälle, in denen die Eltern zusätzliche Betreuungszeit nach der VHG im Hort buchen, welche ggf. ab 11:30 Uhr beginne und somit Kosten für die Hortbetreuung anfallen, erörtere man momentan Lösungen.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11608&TOLFDNR=141417&selfaction=print