14.09.2021 - 4.11 Vorbereitung Soziale Erhaltungssatzung der LHP

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Günther bringt den Antrag ein und erinnert an den Beschluss 20/SVV/0441 mit welchem die Verwaltung beauftragt worden ist, einen rechtssicheren Entwurf für die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet südlich des Hauptbahnhofs vorzulegen. Mit diesem Antrag soll ein erneuter Anstoß gegeben werden. Sie bittet die in der Antragsbegründung aufgeführten Fragen und Hinweise in die Erarbeitung einzubeziehen.

 

 

Herr Rubelt informiert, dass aus dem verantwortlichen Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit (GB 3) keine Teilnahme möglich war.

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) informiert aus der durch den FB Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration (39) übermittelten Stellungnahme und macht aufmerksam, dass die Einhaltung des im Beschlusstext genannten Termins - Jahresende 2021 - nicht möglich sei, da im Vorfeld eine geschäftsbereichsübergreifende umfangreiche Abstimmung erforderlich ist. Selbst wenn dies gelänge, würden wesentliche Voraussetzungen für den Vollzug der Satzung fehlen. Dazu zählen klar beschriebene, geschäftsbereichsübergreifende Prozesse zum Vollzug, die aktuell zusammen mit dem Fachbereich Personal und Organisation in Aufstellung sind, eine Bemessung und Zuordnung des Personalbedarfs sowie überhaupt Stellen und Personal, um diesen Vollzug auch umzusetzen. Der Fachbereich 39 kann diesen Personalbedarf nicht innerhalb des bestehenden Stellenplans und nicht mit den vorhandenen Beschäftigten decken. Vielmehr sind zusätzliche Stellen im Umfang von voraussichtlich 2,0 VZE und Einstellung zusätzlichen Personals mit den entsprechenden beruflichen Qualifikationen erforderlich.

 

 

Herr Pfrogner unterstützt den Antrag und hält ihn mit Verweis auf die prägnante Situation für erforderlich, um Druck zu machen. Er berichtet, dass es in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin bereits soziale Erhaltungsgebiete entsprechend § 172 BauGB gibt.

 

 

Frau Hüneke bittet zu beachten, dass die soziale Erhaltungssatzung rechtssicher sein müsse. Wenn die Kapazitäten fehlen, müsse dies als Thema in die Haushaltsdebatte berücksichtigt werden. Sie regt an, den Beschluss jetzt noch nicht zu fassen und erst die Voraussetzungen zu schaffen. In Bezug auf die Teltower Vorstadt fragt Frau Hüneke, wie viele Bereiche es betreffen würde.

 

 

Frau Dr. Günther macht aufmerksam, dass es bereits eine umfangreiche Grobanalyse aus dem GB 3 geben würde, welcher jedoch noch Daten fehlen. Der hier vorliegende Antrag soll dazu führen, diese Daten zu erheben. Ebenso wünscht sich Frau Dr. Günther das Zusammenspiel mit den anderen Geschäftsbereichen und bittet um Auskunft, in welcher Form die Mitwirkung aus den anderen Geschäftsbereichen erfolgen wird. Frau Dr. Günther regt die Zurückstellung des Antrages an, um in der nächsten Sitzung die Teilnahme aus dem GB 3 zu ermöglichen und eine Antwort auf die in der Begründung enthaltenen Fragen zu erhalten.

 

 

Herr Pfrogner ergänzt, dass es nicht nur um den ursprünglichen Bereich gehe, sondern die Gesamtstadt betrachtet werden müsse. Insbesondere sei aus dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, der Bereich Bauaufsicht zu beteiligen.

 

 

Herr Jäkel stellt den Antrag auf Zurückstellung sowie Einladung des GB 3, welchem einstimmig gefolgt wird. Der Antrag wird in der kommenden Sitzung am 28.09.2021 erneut aufgerufen.

 

 

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