14.09.2021 - 4.9 Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein und macht aufmerksam, dass es sich hier um ein Instrument der aktiven Bodenpolitik handelt und die Diskussion im Integrierten Stadtentwicklungskonzept geführt worden ist. Herr Wolfram ergänzt, dass mit der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für die Grundstücke im Bereich „Bornstedt-Kirschallee/Amundsenstraße“ ein Vorkaufsrecht für die Landeshauptstadt Potsdam begründet werden soll, um im Falle der Veräerung dieser Flächen an Dritte die Verfügbarkeit für die Stadt zugunsten der hier vorgesehenen zu erarbeitenden städtebaulichen Rahmenplanung zu sichern. Auf deren Grundlage soll eine geordnete, städtebauliche Entwicklung der Grundstücke erfolgen. Auf kurze Rückfragen geht Herr Wolfram ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs für den Bereich "Bornstedt-Kirschallee / Amundsenstraße" wird beschlossen (siehe Anlage 1)

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11611&TOLFDNR=141056&selfaction=print