14.09.2021 - 3 Wahl einer/eines stellvertretenden Ausschussvor...

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Frau Schulze übernimmt die Sitzungsleitung. Sie bittet um Vorschläge für die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden und schlägt Frau Gerber vor. Da keine weiteren Vorschläge unterbreitet werden, weist Frau Schulze darauf hin, dass gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf Abweichungen von der geheimen Wahl einstimmig (d.h. ohne Gegenstimmen) beschlossen werden können, wenn nur ein Kandidat/eine Kandidatin zur Verfügung steht.

Gegen die offene Abstimmung erhebt sich kein Widerspruch. Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für die offene Abstimmung aus.

 

Anschließend bittet Frau Schulze um Abstimmung darüber, dass Frau Heiderose Gerber als stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt ist.

 

Frau Gerber wird einstimmig mit 6 Ja-Stimmen als stellvertretende Ausschussvorsitzende bestätigt.

 

Frau Gerber nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen. Sie übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

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