16.09.2021 - 3.8 Neufassung der Stellplatzsatzung der Landeshaup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
- Datum:
- Do., 16.09.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
- Beschluss:
- vertagt
Der Tagesordnungspunkt wird in 1. Lesung behandelt.
Die Vorsitzende verliest die bisher vorliegenden Voten aus den Ortsbeiräten (siehe Übersicht der Voten anderer Ausschüsse_Ortsbeiräte, eingestellt zu dieser Sitzung im Ratsinformationssystem).
Herr Dr. Leben (Bereich Verkehrsentwicklung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist.
Herr Dr. Zöller schätzt den vorgelegten Entwurf als sehr gut ein. Er erkundigt sich, warum der Geltungsbereich auf die SPSG (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten) ausgeweitet wurde. Er sorgt sich, dass hier Stellplätze entstehen, die nicht gewollt sind.
Frau Lange möchte wissen, warum bestimmte Angelegenheiten, wie zum Beispiel E-Scooter, nicht auch im Rahmen dieser Satzung geregelt werden können.
Frau Böhme mahnt, dass Parkmöglichkeiten für Pflegedienste zu gewährleisten seien ebenso wie Stellplätze vor Pflegeeinrichtungen.
Herr Rubelt berichtet, dass er bereits mit dem Generaldirektor der SPSG sprechen konnte: es besteht Einigkeit darüber, dass es sich hier um einen sensiblen Bereich handelt, auf dem keine Stellplätze gewollt sind. Im Zuge der Gleichbehandlung war dieser Bereich jedoch mitaufzunehmen.
Herr Rubelt macht noch einmal deutlich, dass die Stellplatzsatzung nicht für den öffentlichen Verkehrsraum gilt, sondern ein Regelwerk für private Bauvorhaben darstellt. Somit können die Themen, Stellplätze für Pflegedienste, E-Scooter oder Carsharing hier nicht geregelt werden. Die Verwaltung hat sie aber auf ihrer Agenda.
Herr Berlin bezieht sich auf die im Konzept enthaltene „Zonenregelung“. Die Parksituation sei schon jetzt prekär und er fragt sich, wo die bereits vorhandenen Kraftfahrzeuge dann stehen sollen.
Herr Dr. Leben geht auf die Frage von Herrn Berlin ein und weist noch einmal darauf hin, dass zwischen öffentlichem Parkraum, geregelt durch die Parkraumbewirtschaftung, und privatem Parkraum unterschieden werden muss. Die Stellplatzsatzung regelt ausschließlich privaten Parkraum.
Die Vorsitzende schließt die 1. Lesung. Die Vorlage wird in der kommenden Sitzung erneut aufgerufen.
Anlagen zur Vorlage
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200,4 kB
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Anlagen
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1
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331,5 kB
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