28.09.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 176 "Hermannswerder...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) ein und macht aufmerksam, dass sich dieses Vorgehen auf den Beschluss "Förderung von Prozessen der Bauleitplanung" (DS 20/SVV/1267) stützt. Der SBWL-Ausschuss wird gebeten, ein Votum abzugeben. Anlass für die Planung sind bauliche Erweiterungswünsche der Hoffbauer-Stiftung, wie z.B. die geplante Pflegeschule, sowie die planungsrechtliche Sicherung des von der LHP verfolgten Planungsziels zur Herstellung eines Inselrundweges.

 

 

Herr Jäkel macht aufmerksam, dass es sich hier um einen sensiblen Bereich für ein einfaches Verfahren handeln würde.

 

 

Herr Heuer erkundigt sich nach der Erlebbarkeit des Ufers.

 

 

Herr Jäkel äert, dass er Probleme mit der folgenden Formulierung auf Seite 4 habe „r die Inselspitze wird im Anschluss an das aktuell geplante einfache Bebauungsplanverfahren ein vorhabenbezogener qualifizierter Bebauungsplan nach § 12 BauGB angestrebt. Auf dieser Fläche soll als räumlicher Abschluss der Inselbebauung ein Neubaukomplex entstehen.“ und schlägt das Eintragen eines Vorbehaltes zur Bebauung auf der Inselspitze vor.

 

 

Herr Pfrogner schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und fragt, ob eine spätere Qualifizierung des einfachen Bebauungsplanes, beispielsweise zum Maß der baulichen Nutzung, möglich wäre.

 

 

Frau Holtkamp bestätigt, dass sich die Verwaltung der sensiblen Lage bewusst ist und sowohl die denkmalpflegerischen und naturschutzrechtlichen Anforderungen als auch die Interessen der Hoffbauer-Stiftung selbst berücksichtigt werden müssen. Es ist erforderlich zwischen diesen unterschiedlichen Interessenlagen eine Planung zu entwickeln, die allen Beteiligten in angemessenem Umfang gerecht werden kann. Bereits im Jahr 2012 wurde im Rahmen der Diskussion zum städtebaulichen Vertrag zur Rahmenplanung Hermannswerder im Stadtentwicklungsausschuss insbesondere zur Südspitze ausführlich diskutiert. Die hier getroffenen Festlegungen aus der Rahmenplanung wurden in der aktuellen Vorlage aufgegriffen. Zur Erlebbarkeit des Ufers liegt bereits eine Vorplanung mit der Zielstellung einer breiten Uferwegefläche, die auch für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar ist, vor. Die Qualifizierung des vorgeschlagenen einfachen Bebauungsplanes auf Teilflächen ist im Ergebnis der in dieser Frage vorgenommenen rechtlichen Prüfung möglich.

 

 

Frau Hüneke spricht sich für die Durchführung eines regulären Verfahrens (Weg über die Stadtverordnetenversammlung) aus.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich, ob die Verwaltung den von ihm zitierten Absatz auf Seite 4 streichen könne. Dies wird von Frau Holtkamp bejaht.

 

 

Frau Hüneke, Herr Dr. Zöller und Herr Jäkel sehen Vorbehalte in der Durchführung des einfachen Verfahrens. Herr Rubelt stellt hierzu klar, dass nicht der Bebauungsplan im einfachen Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden soll hier sei ein Regelverfahren mit zweimaliger Beteiligung vorgesehen - vielmehr soll die vorgeschlagene Vereinfachung, die sich auf den Beschluss „rderung von Prozessen der Bauleitplanung“ stützt, mit der hier verwendeten Vorlage zur Herbeiführung eines Votums des SBWL-Ausschusses der Beschleunigung in der politischen Willensbildung dienen.

 

 

Herr Pfrogner gibt zu bedenken, dass dann die Zielrichtung für die Fläche an der Südspitze von Hermannswerder offen sei, wenn die von Herrn Jäkel zitierte Passage aus der Vorlage gestrichen würde.

 

 

 

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Der Ausschussvorsitzende stellt zusammenfassend fest, dass eine kontroverse inhaltliche Diskussion zu diesem Bebauungsplanverfahren zu erwarten ist und bittet um Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 7/2/0 damit spricht sich der SBWL-Ausschuss dafür aus, das Vorgehen der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

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Anlagen