05.10.2021 - 4.1 Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. ller bringt folgenden Änderungsantrag ein und begründet diesen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Landkreisen Havelland und Potsdam Mittelmark, sowie dem mit der kreisfreien Stadt Brandenburg unter Beteiligung des Landes Brandenburg, die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen, gegen sexualisierte Gewalt und gegen Stalking auf den Weg zu bringen.

Die Koordinierungsstelle soll alle lokalen Akteure im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt koordinieren, Netzwerke schaffen, Austauschformate organisieren, Bedarfe und Problemlagen eruieren und an die zu schaffende Landeskoordinierungsstelle weitervermitteln.

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2022 über den Sachstand informiert werden.    

 

Mit diesem Änderungsantrag solle eine Idee aus dem Landtagsausschuss aufgegrfiffen werden, die Stelle regional aufzustellen. Die angestrebte Vernetzung zwischen Land, Landkreisen und Kommunen ist aus ihrer Sicht zu befürworten. Der Antrag sei entsprechend geändert worden.

 

Frau Dr. Denninger schließt sich inhaltlich grundsätzlich an, sieht die die Verwaltung der Kommunen aber bei einer Umsetzung in der Pflicht aktiv zu werden. 

 

Herr Adler stellt die geänderte Fassung zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Landkreisen Havelland und Potsdam Mittelmark, sowie dem mit der kreisfreien Stadt Brandenburg unter Beteiligung des Landes Brandenburg, die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen, gegen sexualisierte Gewalt und gegen Stalking auf den Weg zu bringen.

Die Koordinierungsstelle soll alle lokalen Akteure im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt koordinieren, Netzwerke schaffen, Austauschformate organisieren, Bedarfe und Problemlagen eruieren und an die zu schaffende Landeskoordinierungsstelle weitervermitteln.

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2022 über den Sachstand informiert werden.    

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage