05.10.2021 - 4.3 UV- und Hitzeschutzmöglichkeiten in Potsdam

Beschluss:
vertagt
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Der Antrag wird nicht erneut eingebracht. Frau Meier hält nicht den Geschäftsbereich 3, sondern den Geschäftsbereich 4 für zuständig. Auch bei Pflegeheimen ist für den Hitzeschutz nicht die Verwaltung der LHP, sondern der Träger der Einrichtung zuständig.

 

Frau Schulze stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag: Die Zuständigkeit für diesen Antrag ist verwaltungsintern zwischen dem GB3 und dem GB4 zu klären. Die Vorlage wird daher bis zur nächsten Sitzung unverändert zurückgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Zustimmungen einstimmig angenommen

 

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