05.10.2021 - 3.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnmob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Roggenbuck bringt die Vorlage ein, berichtet aus der Historie, über den Beschluss des Ortsbeirates aus 2017 und über seine Teilnahme am Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes am 28.09.2021.

 

Der Ortsbeirat hatte sich dazu im Vorfeld ausgetauscht und im Ergebnis unterstützen sie die Vorlage, die anschließend zur Abstimmung gestellt wird.

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Der Ortsbeirat Marquardt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
 

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 41 “Wohnmobilstellplatz Marquardt-Süd ist nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Planerische Grundlage für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den zugehörigen Durchführungsvertrag ist das vorliegende Städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).
  3. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage