07.10.2021 - 7.3 Auswahl eines geeigneten Trägers für den Betrie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zurückstellung vom 19.08.2021 und 09.09.2021.


Frau Elsaßer bringt die Änderungsvorschläge zum Beschlusstext ein.

 

Änderungen im Betreff, wie folgt:

 

Auswahl eines geeigneten Trägers für den Betrieb von neuen (nicht in Trägerschaft der Gemeinde) im Bedarfsplan ausgewiesenen Kindertagesbetreuungsstandorten (im Bedarfsplan) in der LHP - Kriterien und Verfahren“

 

Änderungen im Beschussvorschlag, wie folgt:

 

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

  1. Die über die Anlage 1 Erläuterungen zur Bewertung der Leistungsqualität ausgewiesenen Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Trägers für den Betrieb von Kindertagesbetreuungsstandorten (im Bedarfsplan) in der LHP ab dem Kita-Jahr 2021/22.

 

  1. Die Durchführung des standortbezogenen Auswahlverfahrens ist durch den Jugendhilfeausschuss zu beschließen. Dabei ist ein für den geplanten / avisierten Betrieb der Einrichtung angemessener Startzeitpunkt für das Verfahren zu bestimmen. r das jeweilige standortbezogene Verfahren ist jeweils Im Rahmen dieses Beschlusses ist ebenso (jeweils) eine Auswahlkommission festzulegen, welche die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vor genannten Kriterien prüft.

Die Auswahlkommission ist zu bilden aus.

- 3 Vertreter*innen des Jugendhilfeausschusses

- 3 Vertreter*innen des Fachbereichs Bildung, Jugend und Sport

- 1 Vertreter*in aus der AG nach § 78 Kindertagesbetreuung

- 1 Vertreter*in aus dem Kreiskitaelternbeirat

 

Die Bewertungen der Anforderungen an das Angebot/ Konzept im Rahmen der Auswahlkriterien sind nachvollziehbar zu begründen. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens ist dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. Das Ergebnis ist in Form eines feststellenden Verwaltungsakts den Bewerber*innen mitzuteilen. Ein abschließender Vermerk zum Ergebnis der Auswahlentscheidung ist dem Jugendhilfeausschuss zum jeweiligen standortbezogenen Verfahren vorzulegen. Das Ergebnis dient dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Entscheidung über die Trägerschaft.

 

 

Herr Reimann stellt anschließend die Änderungen der Drucksache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Abschließend stellt er die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

 

 

 

 

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Die über die Anlage 1 Erläuterungen zur Bewertung der Leistungsqualität ausgewiesenen Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Trägers für den Betrieb von Kindertagesbetreuungsstandorten (im Bedarfsplan) in der LHP ab dem Kita-Jahr 2021/22.

 

  1. r das jeweilige standortbezogene Verfahren ist jeweils eine Auswahlkommission festzulegen, welche die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vor genannten Kriterien prüft.

Die Auswahlkommission ist zu bilden aus.

- 3 Vertreter*innen des Jugendhilfeausschusses

- 3 Vertreter*innen des Fachbereichs Bildung, Jugend und Sport

- 1 Vertreter*in aus der AG nach § 78 Kindertagesbetreuung

- 1 Vertreter*in aus dem Kreiskitaelternbeirat

 

Die Bewertungen der Anforderungen an das Angebot/ Konzept im Rahmen der Auswahlkriterien sind nachvollziehbar zu begründen. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens ist dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. Das Ergebnis ist in Form eines feststellenden Verwaltungsakts den Bewerber*innen mitzuteilen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen