26.10.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Frau Dr. Klockow verweist aus der Sicht als Ortsvorsteherin Neu Fahrland darauf, dass der in der Begründung der Beschlussvorlage zur Änderung des Geltungsbereichs (Anlage 2) unter "Bestehende Situation" vorgenommene Bezug auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens sachlich falsch dargestellt sei. Zur Entwicklung der Dichtewerte fehle hier noch der Hinweis auf die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2019.

Frau Dr.Klockow stellt daher folgenden Antrag:

In der Anlage 2 der Vorlage 21/SVV/0808 ist folgender zweiter Absatz zu streichen:

Zur Konkretisierung der Planungsziele des Bebauungsplanes wurde im Frühsommer 2021 ein Werkstattverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis in einer entsprechenden Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.“

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) erinnert, dass die Einbringung beider Vorlagen bereits in der Sitzung am 17.8.21 erfolgt ist. Im Nachgang der Sitzung wurde die räumliche Abgrenzung erneut fachübergreifend erörtert. Im Ergebnis orientiert sich die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs im Bereich Südost sowie die Veränderungssperre (Teilbereich Südost) nun eng an der aktuellen Planung des Verkehrsbetriebes für die Anbindung der Straße Am Großen Horn. Die Einbeziehung der kompletten angrenzenden Grundstücke ist letztendlich zur Umsetzung nicht erforderlich. Daraus haben sich Änderungen bei den Übersichtskarten zu den Geltungsbereichen, den Begründungen sowie der Satzung zur Veränderungssperre ergeben und es wurden entsprechende Austauschblätter vorbereitet und bereits im Ratsinformationssystem ausgetauscht. Die Verwaltung bittet, diese der Abstimmung zugrunde zu legen. Die Abstimmung der Voten aus dem Ortsbeirat Fahrland vom 19.8.21 würde sich erübrigen.

Die von Frau Dr. Klockow angesprochenen Fragen der Leitentscheidung und Dichtevorstellung werden hier jedoch noch nicht berücksichtigt.

 

 

Frau Dr. Klockow äert, dass der Änderungsantrag aus dem Ortsbeirat Neu Fahrland mit dem geänderten Geltungsbereich in der aktualisierten Fassung nachgekommen wurde, so dass von einer Zustimmung des Ortsbeirates Neu Fahrland ausgegangen werden könne.

 

 

Nach kurzer anschließender Diskussion schlägt Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) vor, über die Planungsziele erst in der nächsten Vorlage zu diskutieren. Wenn der von Frau Dr. Klockow angesprochene Absatz kritisch gesehen wird, ist eine Herausnahme möglich.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die aktualisierte Vorlage einschl. angehrter Streichung zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

 

Einschl. Streichung des folgenden Absatzes in der Anlage 2

 Zur Konkretisierung der Planungsziele des Bebauungsplanes wurde im Frühsommer 2021 ein Werkstattverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis in einer entsprechenden Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

 

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