26.10.2021 - 5.6 Fußverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Pot...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) erinnert, dass die Einbringung der Vorlage bereits in der Sitzung am 31.8.21 erfolgt ist. Anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) informiert Herr Niehoff über die Ergebnisse der Beratung in den Ortsbeiräten und gibt die verwaltungsseitige Empfehlung zum Umgang wieder.

 

 

Frau Dr. Günther stellt die Frage nach den verschiedenen DIN-Normen (sh. Seite 47 des Fußverkehrskonzeptes).

 

 

Herr Niehoff erläutert an Beispielen die verschiedenen Kriterien, nach denen die beiden DIN-Normen angewendet werden. Hier handelt es sich jeweils um Einzelentscheidungen. Die Abstimmung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ist erfolgt.

 

 

Frau Dr. Günther macht aufmerksam, dass die Abstimmung nur mit einzelnen Personen des Beirates erfolgt sein könne. Zumindest sei ihr von einem Mitglied mitgeteilt worden, dass er nicht in den Abstimmungsprozess eingebunden war.

 

 

Herr Jäkel und Frau Hüneke bringen folgende Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge ein, welche den Ausschussmitgliedern bereits schriftlich zugeleitet worden sind:

 

Änderungsantrag von Herrn Ralf Jäkel

 

Der SBWL möge beschließen:

 

Das Fußverkehrskonzept ist in seiner Anlage wie folgt zu ändern:

 

9.2.1        Zusätzliche Wegeverbindungen

 

Auf dem Kiewitt Hermannswerder

 

2. Absatz ändern wie folgt:

 

Perspektivisch ist daher im Sinne der Aufwertung der Verbindung die Fährverbindung bedarfsgerecht zu verbessern.

 

(Die Empfehlung einer Brückenverbindung wird gestrichen.)“

 

 

 

Änderungsergänzungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen:

zum Fußverkehrskonzept DS 21/SVV/0594

 

Ergänzung zum Beschlusstext sowie Kapitel 9.9.2:

 

Der OBM wird beauftragt, jeweils vor der Haushaltsberatung die konkreten Vorhaben für den bevorstehenden Haushaltszeitraum zur Bestätigung im SBWL vorzulegen.

 

Ergänzung zu den Grundsätzen

9.3.4., S. 56f:

Bei den anstehenden Planungen und Maßnahmen sind Belange des Stadtklimas grundsätzlich zu berücksichtigen, indem die Erhaltung von Freiflächen im Straßenraum sowie die Vermeidung von Versiegelung bzw. die Möglichkeit der Regenwasserversickerung vor Ort bzw. in der Fläche in die jeweiligen Abwägungen einbezogen werden.

 

9.4.3., S. 62: Parklets und Gastronomiebereiche auf der Fahrbahn sind ohne Umbau der Straßenfläche als temporäre Baumaßnahme und in der Anordnung offen zu gestalten.

 

Ergänzung zu den Maßnahmen:

An der Kreuzung Schulstraße/Wattstraße ist eine Querungshilfe einzurichten.

 

 

Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:

 

Die hohe Priorität der Maßnahmen in der 2. barocken Stadterweiterung (ab 1000) ist im Abgleich zum Zustand zahlreicher Fußwege in der Gesamtstadt kritisch zu prüfen und anzupassen.

 

S. 49, Maßnahme 10: Umgestaltung des Straßenraumes ist in dem Sinne genauer zu erläutern, ob es sich um den Umbau der Fläche oder um gestaltende bzw. funktionale Zusätze handelt.

 

S. 53, 9.5. Punkt 5 bzw. Maßnahmen Nr. 49 und 50: Fahrbahnanhebung im Querungsbreich sowie Aufpflasterung von Querungsbereichen sind zu streichen.

 

Maßnahme 72: Natursteinpflasterstraßen erhalten in den Kreuzungsbereichen grundsätzlich Querungen in geschnittenem Natursteinmaterial. Diese Maßnahmen sind mit sehr hoher Priorität auszuführen.“

 

 

Die vorliegenden Voten aus den Ortsbeiräten sowie Änderungsanträge werden besprochen. Zur Erleichterung wurde durch die Ausschussbetreuerin eine tabellarische Aufstellung mit allen vorliegenden Voten und Ergänzungs-/Änderungsanträgen vorbereitet, anhand derer der Ausschussvorsitzende die Abstimmung der Punkte im Einzelnen vornimmt.

 

 

Herr Jäkel bittet im Laufe der Diskussion seinem Änderungsantrag (Streichung der Empfehlung einer Brückenverbindung) zuzustimmen. Sollte er so abgestimmt werden, wie vorgelegt, würde das nicht bedeuten, dass die Überlegungen zur Brückenverbindung völlig ausgeschlossen werden sollen.

 

 

Die Verwaltungsmeinung einschl. der Abstimmungsergebnisse werden in der tabellarischen Aufstellung als Bestandteil der Niederschrift festgehalten und als Anlage beigefügt.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die entsprechend geänderte Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Das Fußverkehrskonzept (gemäß Anlage) bildet die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Einschl. nachfolgend aufgeführter Änderungen (aus den Abstimmungen der Voten der Ortsbeiräte und Änderungs-/Ergänzungsanträge):

 

-          Der Gehwegabschnitt Nr. 1183 soll als Lückenschluss, beginnend vom vorhandenen Rad- und Gehweg in Höhe des Bolzplatzes an der Satzkorner Bergstraße bis zur B273 als dringend erforderlich im Fußverkehrskonzept erhalten bleibt und in der Priorität von "M" auf "H" angehoben wird.

 

-          Maßnahmentabelle zu Anlage 4.12, 3/6, K280: Die Insel ist bereits geplant, muss nicht geprüft werden.

 

-          Maßnahmenblatt zu Anlage 4.14 2/3 1195: Es muss ein direkter beleuchteter fahrradtauglicher Weg zum Hornbach-Baumarkt angelegt werden.

 

-          Zusätzlicher Gehwegabschnitt: Nr. 93 Der Streckenabschnitt 1179 muss dringend als kombinierter Fuß-Radweg bis zum Gewerbegebiet Marquardter Chaussee verlängert werden. Begründung: Aktuell wird das GE entwickelt. Viele Arbeitsplätze werden dort geschaffen. Im Moment erreicht man das GE zu Fuß nur unter Einsatz seines Lebens in dem man sich zwischen Autos/LKWs und den Leitplanken auf der Fahrbahn entlang schlängelt.

 

-          Der Golmer Damm hat für Fußgänger hohe Nutzungsbeschränkungen/Konfliktpotentiale. Deshalb beantragt Sie folgende Änderung in der Kategorie Gehwegabschnitte im Fußverkehrskonzept:

              Nummer:

1145

Golmer

Damm

Fahrradstraße in Planung

III

G H

M H

 

-          Maßnahme K 92: „Roßkastanienstraße / Baumhaselring mit Punkt 15 und 19                             Umgestaltung zum Kreisverkehr“ ist zu streichen.

 

-          Dafür ist aufzunehmen: Erneuerung des öffentlichen Gehwegbelages vor der Ladenzeile Am Alten Mörtelwerk Nr. 10 bis 22“

 

 

-          Ergänzung zum Beschlusstext sowie Kapitel 9.9.2:

            Der OBM wird beauftragt, jeweils vor der Haushaltsberatung die

            konkreten Vorhaben für den bevorstehenden Haushaltszeitraum zur

            Bestätigung im KUM vorzulegen.

 

-          Ergänzung zu den Grundsätzen    9.3.4., S. 56f:

 

Bei den anstehenden Planungen und Maßnahmen sind Belange des Stadtklimas grundsätzlich zu berücksichtigen, indem die Erhaltung von Freiflächen im Straßenraum sowie die Vermeidung von Versiegelung bzw. die Möglichkeit der Regenwasserversickerung vor Ort bzw. in der Fläche in die jeweiligen Abwägungen einbezogen werden.

 

-          9.4.3., S. 62: Parklets und Gastronomiebereiche auf der Fahrbahn sollten ohne Umbau der Straßenfläche als temporäre Baumaßnahme und in der Anordnung offen gestaltet werden.

 

 

-          Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:

 

Die hohe Priorität der Maßnahmen in der 2. barocken Stadterweiterung (ab 1000) ist im Abgleich zum Zustand zahlreicher Fußwege in der Gesamtstadt kritisch zu prüfen und anzupassen.

 

S. 49, Maßnahme 10: Umgestaltung des Straßenraumes ist in dem Sinne genauer zu erläutern, ob es sich um den Umbau der Fläche oder umgestaltende bzw. funktionale Zusätze handelt.

            (hier: Empfehlung der Verwaltung: zur Ergänzung einer allgemeinen

            Erläuterung, welche Maßnahmen hier in Frage kommen, z.B. genereller

            Umbau oder kleinere organisatorische Maßnahmen)

 

S. 53, 9.5. Punkt 5 bzw. Maßnahmen Nr. 49 und 50: Fahrbahnanhebung im Querungsbereich sowie Aufpflasterung von Querungsbereichen sind zu streichen.

 

Maßnahme 72: Natursteinpflasterstraßen erhalten in den Kreuzungsbereichen grundsätzlich Querungen in -geschnittenem Natursteinmaterial.

 

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen