26.10.2021 - 3 Bericht über die Abfallentsorgung und -verwertu...

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Frau Wiedemann (Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung) gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die Arbeit des Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und hier insbesondere über die Entsorgung und Verwertung der Abfälle in der Landeshauptstadt Potsdam. Dabei weist sie darauf hin, dass jährlich zum 01.04. eine Abfallbilanz erstellt und an das Landesamt für Umwelt übermittelt wird. Sie gibt einen Überblick über das Abfallaufkommen in der LHP im Jahr 2020 und verweist dann auf die anstehende Neuausschreibung der Restabfallentsorgung im Jahr 2023 zum 01.01.2024 sowie für die Bioabfallverwertung.

 

Herr Eichert verweist auf die entstehenden Kosten, die in der Präsentation nicht dargestellt wurden und fragt, was unternommen wird, um die Kosten für die Bürger zu senken. Daraufhin erklärt Frau Wiedemann, dass für die Entsorgung der Restabfälle 96 Euro pro Tonne plus Transport durch die STEP gezahlt werden. Herr Eichert bittet um eine Darstellung der Kosten aller Angebote. Frau Wiedemann erklärt, dass rechtlich zu prüfen sei, ob eine solche Übersicht zur Verfügung gestellt werde dürfe (gerne auch weglassen).

 

Frau Grochowski (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) weist darauf hin, dass ein Ausschreibungsverfahren ein transparentes Verfahren sein muss, dass aber auch gerichtsfest ist. Die Berechnung der Gebühren setzt sich aus mehreren Positionen zusammen. Der Auftrag für die heutige Darstellung war aufzuzeigen, wo die Abfälle hingehen und wie diese verwertet werden. Herr Eichert bittet, dies dann entsprechend in der Abfallgebührensatzung darzustellen.

 

Herr Dornhöfer spricht die Transportkosten an und fragt, ob diese als Faktor in die Vergabe mit einfließen. Des Weiteren fragt er nach der Relation der Transportkosten zur den Verwertungskosten. Dazu führt Frau Wiedemann aus, dass grundsätzlich das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden muss. Die STEP-Kosten für den Transport werden in den Ausschreibungsunterlagen in Entfernungskorridoren ausgewiesen und fließen in die Gesamtwertung ein. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich insofern aus dem Verwertungspreis und dem Transportpreis der STEP zusammen.

 

Herr Dörschel erinnert an die Aussage von Frau Meier in der letzten Sitzung des OS-Ausschusses, dass im Hauptausschuss über die Ausschreibungsverfahren berichtet wurde. Dazu konnte er keine Informationen finden. Er bittet, wenn die Abfallbilanz jährlich erstellt und an das Landesamt für Umwelt übermittelt wird, diese auch dem Ausschuss r Ordnung und Sicherheit vorzustellen.

 

Frau Wiedemann erklärt, dass die Abfallbilanz sehr detailliert an das Landesamt übermittelt wird. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den statistischen Jahresbericht, in dem die Zahlen ebenfalls dargestellt sind. Sie bietet an zu prüfen, wie eine jährliche Berichterstattung zu den Hauptabfallgruppen zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Herr Eichert betont, dass auch der Kostenrahmen betrachtet werdensse, was getan wird, die Leistung so günstig wie möglich für die Bürger zu gestalten. Frau Wiedemann weist darauf hin, dass über eine europaweite Ausschreibung bereits der bestmögliche Preis am Markt erzielt wurde.

 

Herr Spade (Seniorenbeirat) fragt nach dem Umgang mit alten Elektrogeräten, die in Elektromärkten abgegeben werden und fragt, ob die Möglichkeit bestehe, dass funktionstüchtige Geräte aufbereitet und durch den Seniorenbeirat an Bedürftige abgegeben werdennnen. Frau Wiedemann verweist hier auf den Geben und Nehmen Markt, der auf nicht kommerzieller Ebene agiert. Dieser findet zweimal jährlich „live“ im Stadtgebiet statt und täglich als Online-Variante über die Internetseite der Stadt. Daneben gibt es verschiedene Akteure in der Stadt, die Mobiliar und Kleidung entgegennehmen und an Bedürftige weitergeben. Die Überprüfung von Geräten auf Funktionsfähigkeiten übersteigt die Kapazitäten bei der Annahme am Wertstoffhof bzw. der Sammlung.

Herr Dörschel spricht die Verwertungsquoten an und macht deutlich, dass die bundesweite Quote durch die einzelnen Kommunen, also auch die LHP zu erzielen ist. Hier sollte ein Maßnahmeplan erarbeitet werden, wie diese Quote zu erreichen ist. Frau Wiedemann erläutert, dass es mit Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Oktober 2020 eine Umstellung der Verwertungsquoten gegeben hat und bietet an, die Änderungen auf einem Blatt darzustellen und als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung zu stellen. Die Präsentation wird ebenfalls als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung gestellt.

 

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Anlagen