09.11.2021 - 3 Haushalt 2022

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Herr Exner, Bürgermeister und Beigeordneter des Geschäftsbereichs Finanzen, Investitionen und Controlling, führt eingangs aus, dass die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2022 am 01.12.2021 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werde. Die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2022 sei wesentlich beeinflusst durch die Corona-Pandemie. Mit der Mitteilungsvorlage DS 21/SVV/0516 „Inhaltliche Leitplanken zur Haushaltsaufstellung 2022“ seien die Rahmenbedingungen und die Prämissen für die Haushaltsaufstellung dargelegt worden. Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation (I) erläutert Herr Exner nochmals die inhaltlichen Leitplanken sowie notwendige Umschichtungen aufgrund von Zuschussbedarfen (Ergebnis der Umschichtungen bezogen auf den Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung: Reduzierung des Budgets um knapp 1 Mio. EUR). Er macht deutlich, dass kein Geschäftsbereich umfangreichere Kürzungen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund eines geringeren GB-Budgets vornehmen musste. Alle Geschäftsbereiche können im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ihre Projekte und Maßnahmen im Wesentlichen weitertragen. Schwer abschätzbar sei jedoch, wie sich insbesondere die Steuererträge und die Schlüsselzuweisungen des Landes entwickeln werden. Für das Haushaltsjahr 2021 rechne man derzeit mit 16,5 Mio. EUR weniger Steuereinnahmen und im Haushaltsjahr 2022 mit ca. 17,5 Mio. EUR weniger Schlüsselzuweisungen gegenüber der bisherigen Planung.

 

Herr Jetschmanegg, Dezernent des Geschäftsbereichs Zentrale Verwaltung, erläutert gemeinsam mit Frau Bojunga, Fachbereichsleiterin Kommunikation und Partizipation, sowie Herrn Morgenstern-Jehia, Fachbereichsleiter E-Government, anhand der als Anlage beigefügten Präsentation (II) die für den Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung relevanten Projekte und Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2022 2025, die in das Zielbild „Attraktive Arbeitgeberin und bürgernahe Dienstleisterin“ einzahlen.

 

In der sich daran anschließenden Diskussion beantwortet die Verwaltung Nachfragen der Ausschussmitglieder, insbesondere zur Zusammensetzung des Aufwands von 11,6 Mio. EUR für das Ziel der gesunden Mitarbeitenden (Folie 2 Präsentation II), zu den Investitionen in die Bildungsinfrastruktur (IT-Ausstattung, Breitbandausbau an Schulen) und erläutert den Unterschied zwischen Aufwand und Invest. Bezüglich des Breitbandausbaus an Schulen weist Herr Jetschmanegg darauf hin, dass die Verwaltung hinsichtlich der Verfügbarkeit in erster Linie auf die Internetanbieter angewiesen sei. Gemeinsam mit dem Kommunalen Immobilien Service und dem Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur sei man in enger Abstimmung, um eine Form der Kooperation mit den Unternehmen zu finden und die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus sei die Verwaltung kontinuierlich dabei, mit den Anbietern vertraglich Breitbanderhöhungen zu vereinbaren. Außerdem nutze die Verwaltung alle Kanäle, wie bspw. das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), um auf landesseitige Regelungen zur Verbesserung des Breitbandausbaus hinzuwirken.

 

Herr Hübner erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zur Nutzung von Open-Source-Software.

 

Herr Jetschmanegg teilt mit, dass der aktuelle Sachstand der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2021 zur Kenntnis gegeben werde. Die Vorlage könne dann im Januar im PTD-Ausschuss vorgestellt werden; ebenso der Sachstand zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

 

Abschließend wird vereinbart, dass die Verwaltung in der Januarsitzung des PTD-Ausschusses mit Beratung der Haushaltssatzung 2022 noch einmal detaillierter die Maßnahmen und Projekte des Geschäftsbereiches Zentrale Verwaltung, die zur Zielerreichung führen, vorstellt und darlegt, welche Maßnahmen / Projekte gegebenenfalls aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen nicht umsetzbar sind.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11638&TOLFDNR=142087&selfaction=print