09.11.2021 - 4.1 Neufassung der Stellplatzsatzung der Landeshaup...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende eröffnet die 2. Lesung.

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) informiert anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) über die Beratungsergebnisse aus den Ortsbeiräten und gibt verwaltungsseitig die Empfehlung zum Umgang mit den Voten. Auf Rückfragen verschiedener Ausschussmitglieder geht Herr Niehoff ein. Im Laufe der Diskussion wird deutlich, dass es sich bei den angegebenen Stellplatzzahlen jeweils um die Mindestvorgaben handelt. Bei der Erarbeitung der neuen Fassung der Stellplatzzahlen sind die Verkehrszahlen zugrunde gelegt worden. Ein mehr an Stellplätzen sei für den Bauherren nicht zumutbar und lasse sich auch aus den Verkehrszahlen/Bedarfen nicht ableiten. Sollte ein Bauherr darüber hinaus Bedarf erkennen, sei eine Erhöhung möglich. Ebenso wird von einigen Ausschussmitgliedern geäert, dass sich die Ortsteile in ihren Votenglichst auf den Bereich ihres Ortsteiles beschränken sollten. r eine Regelung der Ladesäulen fehlt die Ermächtigungsgrundlage. Hinsichtlich der einzelnen Änderungen verweist Herr Niehoff auf die als Anlage zur Vorlage bereitgestellte Synopse.

 

 

Herr Heinzel macht aufmerksam, dass die Ortsteile teilweise noch einen Dorfcharackter haben, so dass er empfiehlt, den Vorschlägen aus den Ortsbeiratssitzungen zu folgen. Teilweise handelt es sich hier um praktische Erfahrungen, die umgesetzt werden sollten.

 

 

Herr Dr. Zöller begrüßt die Novellierung der Stellplatzsatzung und bittet zu beachten, dass diese dem geänderten Mobilitätsverhalten in Potsdam Rechnung trage und es schwierig sei, Änderungen für die gesamte Stadt vorauszusehen. Die Stellplatzsatzung beinhaltet auch räumliche Differenzierungen, so dass ihm die Stellplatzsatzung als ausgewogenes Konzept erscheint.

 

 

Herr Pahnhenrich hält an seinen in der vergangenen Sitzung geäerten Vorbehalten fest und geht davon aus, dass Bauherren ohne entsprechende Verpflichtung nicht handeln würden.

 

 

Herr Dr. Niekisch stimmt den Ausführungen seines Vorredners zu und wird den Änderungsanträgen zustimmen.

 

 

Herr Gericke hält die Festlegung eines Stellplatzes für 1-und 2- Familienhäuser nicht für nachvollziehbar. Die Orientierung trägt jeder Bauherr selbst und wird, wenn er den Bedarf hat, auch einen Stellplatz bauen. Hinsichtlich der Energieladesäulen gebe es eine gesetzliche Regelung, die Ladeinfrastruktur vorzuhalten. Er rät davon ab, den „gefühlten“ Änderungsanträgen aus den Ortsbeiräten zuzustimmen, da die Satzung dann angreifbar wäre.

 

 

Herr Pfrogner pflichtet dem bei. Die Neufassung der Stellplatzsatzung öffnet die Voraussetzungen für eine Mobilitätswende, da Stellplätze nicht ohne Bedarf vorgehalten werden müssen und verweist auf den sich ändernden Bedarf. Seine Fraktion wird voraussichtlich der Vorlage zustimmen.

 

 

Frau Hüneke schließt sich ihren Vorrednern an. Mit der Neufassung der Stellplatzsatzung wird der Bauherr in den Ortsteilen nicht daran gehindert, einen Stellplatz zu errichten, wenn der Bedarf da ist. Sie verweist auf das neue Mobilitätskonzept. Die Stellplatzsatzung sei ein wichtiger Schritt für die Mobilitätswende.

 

 

Herr Rubelt ergänzt, dass die Landesgesetzgebung die Kommunen ermächtigt hat, Stellplätze zu beschränken. Dieser Legitimierung ist die LHP mit der Neufassung der Stellplatzsatzung nachgekommen, welche sich auf das Verkehrskonzept stützt.

 

 

Herr Spade erhält einstimmig das Rederecht als Vertreter des Seniorenbeirates und Anwohner aus Neu Fahrland und fragt, ob die Stellplatzsatzung auch Raum für Rollstühle und Lastenräder vorsieht.

 

 

Herr Niehoff antwortet, dass es Regelungen für Sonderfahrräder gebe, nicht jedoch für Rollstühle.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Voten der Ortsberäte zur Abstimmung:

Votum aus dem Ortsbeirat Satzkorn:

 

Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister, folgende Änderungen bei der Neufassung der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam (21/SVV/0836) zu berücksichtigen:

 

PKW

Es sollte rechtlich geprüft werden, inwieweit die verpflichtende Errichtung von Elektroladeinfrastruktur doch in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden kann.

Der Ortsbeirat Satzkorn plädiert dafür, dass bei Neubauten auf jedem 4. Stellplatz eine Lademöglichkeit vorgesehen wird. Das geht über das aktuell bundesweit gültigen GEIG hinaus, bei dem nur die Vorrüstung geregelt wird.

 

Abstimmungsergebnis: 0/8/0 damit abgelehnt

 

Änderungen in der Anlage 1 (Richtzahlenliste, Spalte Fahrräder)

1.1 Wohnen: hier sollte der Bezugswert bei 25m² liegen (statt 35 m²). Begründung: In einer großen Wohnung von 100 m² leben meist vier, statt zwei Menschen. Jeder Bewohner muss die Möglichkeit haben, sein Fahrrad abstellen zu können. Eine veraltete Verkehrsbefragung aus 2018 kann nicht Grundlage der Entscheidung sein (siehe Anlage 3, 1.2). Die Stellplatzsatzung muss die Fahrradnutzung in Zukunft komfortabler machen.

4.1  Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen und -casinos, Vereins- und Clubhäuser u. ä.:
auf 2 je 10qm erhöhen

6.1 Sportplätze: Erhöhung auf 6 je 400m² Sportfläche

7.1 Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kuranstalten, Anstalten für langfristig Kranke:
Erhöhung auf 1 je 4 Betten

8.3. Erhöhung auf 15 je 20 Ausbildungsplätze

 

Abstimmungsergebnis: 1/5/2 damit abgelehnt

 

 

Änderung für Auto und Fahrrad

7.2. Pflegeheime deutlich zu wenig Stellplätze! Statt 1/0,5 Besser 4/6 auf 12 Betten. (Pflegebedürftige sollen viel besucht werden. Das darf nicht an fehlenden Stellplätzen scheitern. Ausserdem werden alte Leute gern von alten, oft selbst mobilitätseingeschränkten Menschen besucht, die ein Auto brauchen!)

 

Abstimmungsergebnis: 2/5/1 damit abgelehnt

 

 

 

Votum aus dem Ortsbeirat Groß Glienicke

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Änderung der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 1 auf Grundlage § 87 Abs. 4 Nr. 1-3 und Abs. 5 Nr. 1-3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).

 

Einschlilich der Änderung in der Anlage 1, Abs. 1.1, Spalte 3 wie folgt:

 

r den Ortsteil Groß Glienicke:

 

Anlage 1 Richtzahlenliste, lfd.-Nr. 1.1 Wohnungen, Spalte 3 r KFZ, ist zu ändern:

 

in Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten:  -- Wohnung soll gestrichen werden, neu: 2

 

Wohnungen in Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten:  0,5 ,  neu: 1  

 

Abstimmungsergebnis: 2/6/0 damit abgelehnt

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die unveränderte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Änderung der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 1 auf Grundlage § 87 Abs. 4 Nr. 1-3 und Abs. 5 Nr. 1-3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen