16.11.2021 - 5.1 Mit einem kommunalen Medienentwicklungsplan mod...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 16.11.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Schkölziger bringt den Antrag ein.
Herr Wollenberg fragt nach, wie sichergestellt wird, dass durch die Erarbeitung des Plans nicht die ohnehin angespannten Kapazitäten insbesondere im FB E-Government zusätzlich belastet werden. Frau Lauffer teilt mit, dass die Erarbeitung extern vergeben werden soll. Sie erläutert, dass es bereits eine Leistungsbeschreibung für die externe Konzeptentwicklung gäbe. Die Leitlinien seien in der Verwaltung bereits klar, welche dann in Abstimmung zwischen dem externen Anbieter und dem Fachbereich für Bildung, Jugend und Sport aufgeführt werden. Die Leistungsbeschreibung liege aktuell beim Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung und man hoffe auf einen Beginn spätestens zum Jahresanfang 2022. Sie trage den Titel „Klassenraum 27“.
Frau Aubel ergänzt, dass die Hauptverantwortung des Konzeptes bei ihrem Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport liegen werde.
Herr Wollenberg stellt die Drucksache zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Realisierung einer modernen digitalen Bildungsinfrastruktur für die Schulen der Landeshauptstadt Potsdam einen kommunalen Medienentwicklungsplan zu erstellen. Dieser soll Mindeststandards für die Ausstattung der Potsdamer Schulen mit Informationstechnik definieren und zukünftige Entwicklungspotenziale abbilden. Die Basis dafür bilden die im Rahmen des Digitalpakts erarbeiteten Medienentwicklungspläne der einzelnen Schulen und die für das Land Brandenburg geltenden medienpädagogischen Konzepte.
Der kommunale Medienentwicklungsplan soll die Bedarfe aufgeschlüsselt nach Schulen abbilden. Dabei sind die Grundsätze der Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und gleichwertigen Ausstattungsgrade zu berücksichtigen. Ebenso die möglicherweise unterschiedlichen Erfordernisse der Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderschulen und Oberstufenzentren.
Die Umsetzungsschritte sind zu priorisieren sowie in Anlehnung an die Schulentwicklungsplanung im Geltungszeitraum abzubilden (Roadmap). Bereits in Planung befindliche kurzfristige Maßnahmen dürfen durch den auf mittel- und langfristige Prozesse angelegten Entwicklungsplan jedoch nicht verschoben werden.
Die Erarbeitung soll in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und unter Einbeziehung der Schulkonferenzen erfolgen, sodass die pandemiebedingten Erkenntnisse aus dem Distanzlernen und der sich daraus möglicherweise ergebenen ergänzenden Bedarfe mit abgebildet werden.
Das Konzept soll zeitlich kohärent an der Laufzeit des IKSEP (2026) orientiert sein. Ab der Fortschreibung des IKSEP soll die Medienentwicklung dort direkt einbezogen werden. Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung spätestens Ende 2022 vorzulegen. Über den Stand der Erarbeitung ist quartalsweise im Ausschuss für Bildung und Sport Bericht zu erstatten.