16.11.2021 - 3 Konzeptvorstellung zum Thema "Wie statten wir G...

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Frau Dörte Schubert (stellv. Schulleiterin Hannah-Arendt-Gymnasium und designierte Schulleiterin Gymnasium Bornstedt), Frau Steinbruch (Schulleiterin Helmholtz Gymnasium) und Herr Blum (Schulleiter Humboldt Gymnasium) stellen das Konzept anhand einer Präsentation vor (Anlage 1).

 

In der anschließenden kontrovers geführten Diskussion wird geäert, dass die digitale Ausstattung der Schüler*innen Aufgabe des Schulträgers und des Bundes seien müssten und nicht die Eltern belasten sollten. Man sehe die Gefahr einer Ungleichbehandlung, sollten sich manche Eltern aus finanziellen Gründen nicht am Projekt beteiligen können (z.B. mehrere Kinder an der gleichen Schule bedeute höhere finanzielle Belastung). Es werden Bedenken deutlich, dass die Wahl der Schule für Eltern in diesem Fall davon abhängig gemacht werden könnte. Eine Lehrmittelgleichheit und ein diskriminierungsfreier Zugang zu Bildung müsse sichergestellt werden, nur dann könne es funktionieren. Herr Wollenberg verweist auf die Lernmittelverordnung des Landes Brandenburg und den darin festgehaltenen „chstbetrag für den Elternanteil/ Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler“ pro Schuljahr in Höhe von 29,- EUR für die Sekundarstufen I und II einschließlich Zweiter Bildungsweg. Frau Schubert antwortet, dass die Angaben in der Verordnung schon länger überholt seien und pro Jahr ca. 80,- EUR pro Schüler*innen für Lehrmittel anfallen. Sie verweist darauf, dass unzählige Bücher heutzutage als eBook verfügbar seien und sich so zum Schuljahresbeginn die Kosten für Bücher minimieren würden. Weiterhin sei die Nutzung der Geräte dann in der Schule, aber auch privat möglich. Generell bestehe kein Zwang zum Kauf, das Projekt sei freiwillig angelegt und die kollaborative Arbeit der Schulkräfte mit den Schüler*innen gesichert. Die Ausschussmitglieder machen mehrheitlich deutlich, dass ein solches Projekt nur vorstellbar sei, wenn der Zugang zu einem Endgerät für alle SuS gesichert sei.  

 

Konsens der Diskussion ist jedoch, dass die IT-Ausstattung der Schulen dringend ausgebaut werden muss. Frau Schubert wirbt erneut dafür das Vorhaben zu erproben, mit Unterstützung der Gesellschaft für digitale Bildung (GFDB), und in einen kommunalen Medienentwicklungsplan einzuarbeiten. Dies wird auch von einigen Ausschussmitgliedern unterstützt.

 

Herr Wollenberg kündigt an bei Herrn Morgenstern-Jehia, Fachbereich E-Government, für den regelhaften durch ihn vorgetragenen Tagesordnungspunkt „Bericht IT an Schulen“ eine konkrete Information zum Unterstützungsbedarf und entsprechenden glichkeiten r den laufenden technischen Support dieses Modells r seinen nächsten Bericht zu erfragen.

 

Abschließend erinnert Frau Aubel noch einmal daran, dass die Lieferung von ca. 3.200 iPads weiterhin ausstehend sei und voraussichtlich bis zum II. Quartal 2022 erwartet werde. Gemeinsam mit dem Fachbereich E-Government habe man den Anspruch, dass der Schulträger die Ausstattung der Schüler*innen vornehme. Sie schlägt vor, den Versuch zu unternehmen die wachsenden Kosten im Doppelhaushalt 2023/2024 zu etatisieren, um allen Schüler*innen, die an einer weiterführenden kommunalen Schule in Potsdam starten also alle 7. Klässler ein mobiles Endgerät zur Verfügung stellen zu können. Voraussetzung sei das Vorhandensein eines entsprechenden Breitbandanschlusses und die Erwartung an die Schulen, ein Konzept für den digitalen Unterricht vorzulegen, wie diese mit den Geräten arbeiten möchten. Grundlage müsse eine ausreichende finanzielle und personelle Basis sowie eine politische Willensbildung sein. Das Vorhaben soll im noch zu erstellenden kommunalen Medienentwicklungsplan eingearbeitet werden.

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