16.11.2021 - 6.2 Änderung der Schulbezirkssatzung

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Frau Aubel hrt aus, dass gemäß § 106 Absatz 5 Satz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) der Schulträger verpflichtet sei, Regelungen zu Schulbezirken durch Satzung zu bestimmen. Die Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger bestehe darin, gemäß §2 Abs. 2 der Satzung, für die Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, die Schulen festzulegen, durch die die administrative Aufgabenerledigung und die Überwachung der Schulpflicht im Schulaufnahmeverfahren erfolge.

 

Durch den Start der Grundschule Heinrich-Mann-Allee und den erhöhten Arbeitsaufwand der Schulen aufgrund des Bevölkerungsanstiegs unter anderem im Potsdamer Norden in den vergangenen Jahren sei es nun notwendig geworden, die Zuständigkeitsbereiche der Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen neu aufzuteilen. Dies erfolge anhand der Anlage der Satzung. Die Satzung selbst bleibe unberührt.

 

Im aktuellen Fall erstrecke sich der Zuständigkeitsbereich der im Schuljahr 2021/2022 neu gestarteten Grundschule Heinrich-Mann-Allee (43) über ein Gebiet, das zuvor unter der Waldstadt-Grundschule (27), der Primarstufe der Fontane-Oberschule (51) und der Grundschule am Humboldtring (37) aufgeteilt war.

 

Der Zuständigkeitsbereich der Grundschule am Humboldtring (37) wurde zudem stärker an den geografischen Gegebenheiten (hier vor allem Straßen und Bahnschienen) orientiert. Dies führt dazu, dass sich die angrenzenden Zuständigkeitsbereiche der Grundschule Bruno H. Bürgel (16) und der Goethe-Grundschule (31) etwas vergrößern.

 

Mit der Schaffung eines eigenen Zuständigkeitsbereiches für die geplante Grundschule in Babelsberg werde sich der Zuständigkeitsbereich der Goethe-Grundschule (31) aber in den Folgejahren wieder verkleinern und damit auch der Arbeitsaufwand im Schulaufnahmeverfahren abnehmen.

 

Darüber hinaus wurden die Zuständigkeitsbereiche im stark gewachsenen Planungsraum 201 (Bornim, Bornstedt, Nedlitz, Am Ruinenberg, Rote Kasernen) neu aufgeteilt. Davon betroffen waren die Grundschule im Bornstedter Feld (3) (kleinerer Zuständigkeitsbereich) und die Karl-Foerster-Schule (25/26) (größerer Zuständigkeitsbereich).

 

Um den Arbeitsaufwand der Schulen im Innenstadtbereich und der Brandenburger Vorstadt etwas besser zu verteilen, wurden außerdem die Zuständigkeitsbereiche der Grundschule Max Dortu (8) (kleinerer Zuständigkeitsbereich) und der Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12) (größerer Zuständigkeitsbereich) geringfügig angepasst.

 

In den folgenden Jahren (Schuljahr 2023/24 und 2024/25) wird es darüber hinaus neue Zuständigkeitsbereiche für die geplanten Grundschulen in Babelsberg und in Krampnitz geben. Auch hier wird durch die Neuaufteilung der Zuständigkeitsbereiche eine Entlastung für die umliegenden Schulen angestrebt. Die betroffenen Schulen und Schulkonferenzen werden zu gegebener Zeit über die damit verbundenen Veränderungen im eigenen Zuständigkeitsbereich informiert.

 

Die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen sowie der Kreisschulbeirat wurden mit Schreiben vom 09.11.21 gemäß § 91 bzw. § 137 Bbg SchulG über die geplanten Änderungen der Anlage informiert.

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