16.11.2021 - 4.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
- Gremium:
- Ortsbeirat Marquardt
- Datum:
- Di., 16.11.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Roggenbuck bringt die Vorlage ein.
Er informiert, dass sich die Bebauungspläne Nr. 156-1 Gewerbeflächen Friedrichspark (Süd), Nr. 175 Marquardter Chaussee/Am Kanal und Nr. 173 Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn in der Priorität 1 I befinden und zusätzlich in Priorität 1 I aufgenommen werden soll der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 41 Wohnmobilstellplatz Marquardt-Süd. Der Bebauungsplan Nr. 156-2 Gewerbeflächen Friedrichspark (Mitte/Nord) befindet sich in der Priorität 2 I.
Nach einem kurzen Austausch zu den o.g. Bebauungsplänen wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.
Der Ortsbeirat Marquardt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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231,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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76,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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76,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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38,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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53,2 kB
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