16.11.2021 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Es ist ein von vier Ortsbeiratsmitgliedern anwesend, damit ist der Ortsbeirat noch nicht beschlussfähig. rger sind ebenfalls nicht anwesend.

 

Die Ladung erfolgte ordnungsgemäß.

 

Die Ortsvorsteherin stellt um 18:15 Uhr die Beschlussunfähigkeit fest und schließt gemäß § 20 Abs. 4 S. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung die Sitzung.

 

Die Niederschrift der Sitzung vom 29.10.2021 kann somit nicht bestätigt werden.