17.11.2021 - 4.7 Übernahme von Erschließungskosten für städtisch...

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt Herrn Richter das Wort.

Herr Richter erläutert, dass es hier im Vertrag eine eindeutige Regelung mit Zwischenpächter, der VGS, gibt. Demnach sei der VGS verantwortlich für die Anschlusskosten. Das bedeute, sofern die LHP die Kosten übernehme, es sei als eine zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt zu werten. Zudem würde ein Präzedenzfall für die künftige Zusammenarbeit mit allen Sparten geschaffen, sodass hier ungewisse Kosten entstehen könnten.

 

Herr Berlin äert, dass die LHP ein Zeichen setzen soll. Es habe Symbolcharakter, um die Kleingärten zu erhalten.

 

Herr Dr. Wegewitz sei bereits in Abstimmung mit Herrn Berlin gewesen und möchte klarstellen, dass es sich hierbei um einmalig anfallende Anschlusskosten handelt.

 

Herr Exner erläutert, dass es hierbei nicht um eine öffentlich-rechtliche Erschließung, sondern um eine private Erschließung geht. Kosten wie für Stromanschlüsse und Wasserversorgung seien vom Zwischenpächter zu tragen. Es handele sich insgesamt um 129 € hrliche Pachteinnahmen von dem Zwischenpächter. Eine zeitliche Refinanzierung sei da sehr schwierig.

 

Herr Richter ergänzt, dass der VGS zudem ein sehr mitgliedstarker Verein ist und wiederholt nochmal, dass es nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz künftig schwierig werden würde, bei anderen ähnliche Anträge abzulehnen.

 

Frau Bartelt fragt, ob es hierzu eine Stellungnahme des Pächters gibt, die Kosten selbst zu tragen. Oder um den Präzedenzfall zu umgehen, soll der Träger sich mit einem Antrag an die entsprechende Stelle richten.

 

Herr Zimmermann äert zur Symbolwirkung. Diese seien eher durch Beschlüsse zu erreichen.

 

Herr Richter antwortet auf Frau Bartelt, dass es keine Stellungnahme des VGS gibt und fragt zurück, welche Stelle dafür denn verantwortlich sei.

 

Herr Berlin stellt einen Antrag auf Zurückstellung.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag auf Zurückstellung zur Abstimmung. Nach der Abstimmung schließt der Ausschussvorsitzende den Tagesordnungspunkt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Erschließungskosten für das städtische Grundstück der Kleingartensparte Angergrund aus der Stadtkasse übernehmen zu lassen.

 

Es handelt sich um 4.733,39 Euro für die Erschließung mit elektrischem Strom und die Inbetriebnahme von Wasserpumpen für die Wasserversorgung der Kleingärten.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

Der Antrag auf Zurückstellung der Vorlage DS 21/SVV/1ist angenommen.