18.11.2021 - 3.5 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich hier um eine Rücküberweisung handelt und über den Änderungsantrag des Ortsbeirates Eiche vom 7.10.2021 nochmals abzustimmen ist.

 

2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich der Anlage „Straßenverzeichnis“

 

Mit folgender Änderung in der Anlage II, Straßenverzeichnis 2022-2023:

 

1. Baumhaselring Hauptzug       1 für Winterdienst ist nachzutragen.

2. Baumschulenweg                    1 für Winterdienst ist nachzutragen.

3. Eichenring FR Wildbirnenweg bis Rosskastanienstraße sowie bis Altes Rad                                                1 für Winterdienst ist nachzutragen.“

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) nimmt zum o.g. Änderungsantrag für die Verwaltung Stellung. Er erläutert, dass die Kosten für Winterdienste, die auf Straßen, die keine Gefährdung darstellen, durchgeführt werden auf die Anlieger umzulegen sind. Dies treffe auch auf die im Änderungsantrag benannten Straßen zu. Sollten Straßen aufgrund beispielsweise starkem Schneefall zu einer Gefährdung werden, werde hier auch ohne Nennung in der Winterdienstsatzung geräumt. Er rät von der Aufnahme dieser Straßen in die Satzung ab.

 

 

Herr Berlin erklärt, dass sich im Baumschulenweg die Einfahrt der freiwilligen Feuerwehr befindet. Diese sollte auf jeden Fall durchgängig beräumt und in die Satzung aufgenommen werden.

 

 

Herr Schenke bietet an, den Baumschulenweg (Straßenzug um die Einfahrt der freiwilligen Feuerwehr) ohne gesonderten Beschluss in die Satzung aufzunehmen. Der Änderungsantrag des Ortsbeirates Eiche solle abgelehnt werden.

 

 

Herr Berlin erklärt sich mit dem von Herrn Schenke vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden und bringt einen weiteren Ergänzungsantrag von Herr Jäkel (Fraktion DIE LINKE) ein:

 

In der Satzung ist folgender Satz zu ergänzen:

r Grundstücke, die im Rahmen des Ackerbaus, der Feld- und Weidewirtschaft oder forstwirtschaftlich genutzt werden, sind die Grundstückseigentümer insoweit von der Gebührenpflicht ausgenommen, wie diese Nutzungsarten im Grundbuch ausgewiesen sind.“

 

 

Herr Schenke erklärt, dass Ackerfläche ohnehin nicht gebührenpflichtig ist. Die Forderung des Ergänzungsantrages ergibt sich bereits aus der Satzung.

 

 

Aufgrund der Aussagen von Herrn Schenke schlägt Herr Berlin vor, den Ergänzungsantrag von Herrn Jäkel als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

 

Die Vorsitzende stellt den Ergänzungsantrag von Herrn Jäkel als durch Verwaltungshandeln erledigt zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

 

Die Vorsitzende stellt den Änderungsantrag des Ortsbeirates Eiche vom 7.10.2021 zur Abstimmung.

 

2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich der Anlage „Straßenverzeichnis“

 

Mit folgender Änderung in der Anlage II, Straßenverzeichnis 2022-2023:

 

1. Baumhaselring Hauptzug       1 für Winterdienst ist nachzutragen.

2. Baumschulenweg                    1 für Winterdienst ist nachzutragen.

3. Eichenring FR Wildbirnenweg bis Rosskastanienstraße sowie bis Altes Rad                                                1 für Winterdienst ist nachzutragen.

 

Abstimmungsergebnis: mit 0:7:1 abgelehnt.

 

 

 

Die Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich der Anlage „Straßenverzeichnis“

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage