18.11.2021 - 4.1 Glockenspiel

Beschluss:
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Herr Prof. Dr. Drachenberg, Landeskonservator des Landes Brandenburg und stellvertretender Direktor Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), referiert über das duale Prinzip in der Denkmalpflege. Hierbei handele es sich zuerst um die Feststellung des Denkmalwertes. Hierzu erfolge eine Prüfung nach diversen Kategorien, welche juristisch überprüfbar sein müssen. Eine Prüfung erfolge entweder von Amts wegen oder auf Anregung. Wenn nach diesen Kriterien eine Einstufung erfolgt, wird im zweiten Schritt der nachhaltige Umgang mit dem Denkmal sichergestellt. Dabei werde anhand neuer Kriterien und Bedürfnisse unter dem Aspekt der Zumutbarkeit geprüft, wie sich die realen Verhältnisse gestalten, und ob und mit welchen Mitteln das Denkmal zu bewahren sei.

 

Herr Prof. Dr. Drachenberg entschuldigt sich für die scheinbar spontane Unterdenkmalstellung des Glockenspiels, weist jedoch darauf hin, dass dies das Ergebnis einer etwa dreimonatigen Beratung gewesen sei und man mit dem Eigentümer des Glockenspiels, der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), währenddessen in Kontakt gestanden hätte. r die Unterdenkmalstellung des Glockenspiels sei die städtebauliche Beziehung (zur Garnisonkirche), die Bedeutung als Musikinstrument und vor allem die zeithistorische Bedeutung ausschlaggebend. Das Glockenspiel sei seiner Auffassung nach kein Denkmal der Neuen Rechten. Die Frage des Umgangs mit dem Denkmal sei der Mittelpunkt der Debatte. Im Prinzip sei alles denkbar, jedoch nicht die Zerstörung: Verschiedene Umgänge seien denkbar: Bewachsen lassen, Nutzung als Kletter- und Spielgerüst oder Erklingen lassen. Die Nutzung müsse dem Demokratieverständnis entsprechen. Wichtig dafür sei, dass das Gespräch gesucht rde.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet um Erläuterungen zum Verfahren und möchte wissen, ob das BLDAM das Glockenspiel auch eigenständig als Denkmal eingestuft hätte. Er rde gerne die Identität des Antragsstellers erfahren. r die Diskussion über das Glockenspiel sei die Anonymität des Antragstellers kein guter Ausgangspunkt. Dr. Scharfenberg betont die Wichtigkeit des Datenschutzes und hebt hervor, dass das Glockenspiel jetzt mehr Bedeutung zugewiesen bekomme, als es jemals tatsächlich besessen habe.

 

Herr Prof. Dr. Drachenberg erwidert, dass das BLDAM nicht auf die Idee gekommenre, das Glockenspiel selbstständig in die denkmalrechtliche Überprüfung aufzunehmen. n. Gleichzeitig sei man sich der Sensibilität des Themas bewusst gewesen. Nach der Beurteilung der Kategorien und des Gutachtens sei jedoch kein anderes Ergebnis möglich gewesen. Die Frage der Urheberschaft sei in diesem Zusammenhang unerheblich, da das BLDAM objektiv prüfen müsse. Gleichzeitig betont Prof. Dr. Drachenberg, dass ein sachlicher Umgang mit dem Objekt möglich sei und ein Abriss neue Mühen schaffen würde. Frau neke betont, dass es sich um Ermessensentscheidungen handele und die städtebauliche Beziehung nicht unbedingt zwingend sei. Außerdem sei die Bronzeglocke durch Abschliff beschädigt und nicht zuletzt dadurch auch kein bedeutsames Musikinstrument. Eine zeithistorische Bedeutung gesteht sie dem Glockenspiel zu. Bei der Einweihung habe es sich nicht um einen Tabubruch (durch Stolpe) gehandelt, denn dafür hätte das Tabu bekannt sein müssen.

 

Herr Prof. Dr. Drachenberg erwidert, dass aus den ersten beiden Gründen allein keine Unterdenkmalstellung erfolgt wäre. Vielmehr sei der ideologiegeschichtliche Aspekt ausschlaggebend. „Tabubruch sei nur ein Zitat von Herrn Oswalt, der den Vorwurf geäert hatte, dass es sich um das erste Denkmal der Neuen Rechten handeln würde. Wenn es ein Tabubruchre, dann nicht heute, sondern damals. Dies sei aber nicht der Fall, da unter anderem eine Militärparade damals verhindert wurde.

 

Frau Dr. Zalfen fragt, ob das Gutachten abgeschlossen sei und betont, dass dieses vermutlich aus politischen Gründen vorsichtig formuliert sei. Außerdem habe die Diskussion um das Glockenspiel zu Verwerfungen in der städtischen Diskussion geführt. Das Glockenspiel sei zwar ein Ort, welcher eine verstörende gesellschaftliche Entwicklung aufzeige, jedoch kein Denkmal der Neuen Rechten, wie das diverse Publikum bei verschiedenen Anlässen zeige. Frau Dr. Zalfen fragt, wie die Diskussion fortgeführt werden könne und ob Einschmelzen keine Option sei.

 

Frau Armbrusterchte wissen, inwieweit es Spielraum für eine Umwidmung gäbe und bedauert die Entscheidung des BLDAM. Sie beruft sich auf die „Schwerter zu Pflugscharen“ Bewegung.

 

Herr Prof Dr. Drachenberg betont die Bedeutung des Faktors Zeit im Denkmalschutz. Die Berliner Mauer musste beinahe komplett zerstört werden um zum Denkmal zu werden.

Das Gutachten sei nicht abgeschlossen und könne jederzeit aktualisiert werden, da der Stand der Forschung sich weiterentwickele. Die Kriterien für die Unterdenkmalstellung seien jedoch bereits jetzt erfüllt. Ein Gutachten müsse eine vorsichtige Sprache wählen, da es jederzeit juristisch überprüfbar sein sse und die Erfahrung zeige, dass Vorsicht geboten sei. Herr Prof. Dr. Drachenberg bedauert, dass die städtische Diskussion nun vermeintlich unterbrochen worden sei, genau das Gegenteil sei die Absicht gewesen.

 

Der Erhalt des Glockenspiels könne in alle Richtungen gedacht werden, einzig Substanz und Erscheinungsbild ssen erhalten bleiben. Vorgenommene Änderungen müssen reversibel sein. Herr Prof. Dr. Drachenberg unterbreitet ein Angebotr einen gemeinsamen Diskussionsprozess oder einen gemeinsamen Workshop.

 

Frau Armbruster begrüßt diesen Vorschlag und beantragt, diese Vorlage zurückzustellen, bis der neue Antrag der Fraktion Die aNDERE, S21/SVV/1233, in den Kulturausschuss überwiesen wird.

 

Herr Dr. Scharfenberg weist darauf hin, dass es weitere Wortmeldungen gab.

 

Frau Armbruster zieht ihren Antrag auf Zurückstellung zurück.

 

Herr Eichert begrüßt die Anregung zu einem Workshop und weist auf die 2004 geänderten Formalitäten in der Denkmalfeststellung hin. Die Gesellschaft müsse Wege finden, sich mit den Gegebenheiten auseinanderzusetzen und eine Diskussion in der Stadt starten.

 

Frau Dr. Schrötertte sich eine Diskussion des BLDAM mit dem Kulturausschuss vor der Unterdenkmalstellung gewünscht. In Potsdam gäbe es viele Gebäude, welche nicht unter Schutz gestellt würden, was die Glaubwürdigkeit der Debatte in Frage stelle. Einen Workshop begrüßt sie.

 

Prof. Dr. Drachenberg bestätigt die von Herrn Eichert erwähnte Änderung der Unterdenkmalstellung 2004. Es gebe jedoch keinen Ermessenspielraum. Im Vorfeld der Unterdenkmalstellung habe eine Kommunikation mit der LHP stattgefunden. Eine Unterdenkmalstellung des Rechenzentrums sei unter den Kriterien des BLDAM nicht möglich.

 

Frau Anlauff fragt, ob Konservation durch Vergrabenglich sei. Eine Hinweisplakettere dann ausreichend.

 

Herr Prof. Dr. Drachenberg erwidert, dass hierbei das Glockenspiel beschädigt werden könnte. Dies wäre zu prüfen und wäre kostenintensiv.

 

Frau Goreczko fragt, warum für Symbole der Neuen Rechten andere Kriterien angelegt würden alsr DDR-Bauten.

 

Herr Prof. Drachenberg erwidert, dass keine verschiedenen Maßstäbe angelegt würden; die Unterdenkmalstellung sei abhängig von der vorhandenen Substanz, welche beim Rechenzentrum nicht mehr gegeben sei, da das ursprüngliche Rechenzentrum mehr als doppelt so groß war und das eigentliche Rechnergebäude fehle. Das BLDAM sei sich der Diskussion bewusst, jedoch gäbe es landesweit ausreichende Denkmäler für DDR-Architektur.

 

Herr Reich sieht den anonymen Antrag auf Unterschutzstellung als Problem. Die verschiedenen Kontextualisierungen seien auffällig. So hätte etwa das Haus Dietz geschützt werden müssen.

 

Herr Prof. Dr. Drachenberg betont, dass die Anträge nicht anonym seien, sondern der Datenschutz die Bekanntgabe des Antragstellers nicht vorsieht.

Im Fall von Haus Dietz seien noch Reste der Originalsubstanz vorhanden gewesen, die Stadt hätte jedoch anders argumentieren müssen.

 

Frau Tinney bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Drachenberg.

 

Frau Armbruster stellt erneut den Antrag zur Geschäftsordnung auf Zurückstellung bis der Antrag DS 21/SVV/1233 der Fraktion Die aNDERE in den Kulturausschuss verwiesen wird.

 

Abstimmung:

 

Der Antrag auf Zurückstellung wird mit

 

Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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