18.11.2021 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 23 "Schiffbauergasse" - Abwäg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Stolzmann, Bereichsleiterin 466 Stadterneuerung, hält eine PowerPoint Präsentation zu den TOP 4.3 und TOP 4.4 und beginnt mit TOP 4.4. Durch eine Rechtsänderung 2006 seien Sanierungsatzungen bis spätestens 31.12.2021 aufzuheben.

 

Zu TOP 4.3 gibt Frau Stolzmann einen Überblick zu Planungsanlass, Planungsziel und Planungsinhalt. Der Planungsinhalt umfasst ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Kultur“ sowie eingeschränkte gewerbliche Nutzung

 

Frau Tinney bedankt sich bei Frau Stolzmann für die Präsentation.

 

Frau Dr. Zalfen will wissen, ob es im Bebauungsplan offene Bauflächen gibt und ob diese für die Kultur reserviert seien. Sie bedauert die „Kanzleienklave“ und möchte wissen, ob es weitere Ausnahmen möglich seien.

 

Frau Stolzmann erläutert die unterschiedlichen farblichen Markierungen im Bebauungsplan. Graue Flächen seien Gewerbeflächen und orangene Flächen für Kultur reserviert. Der Beschluss des Bebauungsplanes setzte diesen rechtlich verbindlich fest. Die Zulässigkeit von Vorhaben richte sich nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) und den Umgebungsbauten.

 

Herr Reich fragt nach denkmalrechtlichen Festlegungen.

 

Frau Stolzmann erläutert, dass das Denkmalrecht parallel gelte.

 

Die Vorlage wird anschließend zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 23 "Schiffbauergasse" entschieden (siehe Anlagen 3A und 3B).
  2. Der Bebauungsplan 23 "Schiffbauergasse" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 1 bis 8).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage