23.11.2021 - 4.1 Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende eröffnet die 3. Lesung.

 

 

Frau Hüneke bringt für die Stadtfraktion Bündnis90/Die Grünen folgenden Antrag ein, begründet ihn und bittet um Zustimmung:

 

„Ergänzungsantrag zum Beschluss „Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal/Stadtmauer“, DS 21/SVV/0913 (SBWL, 9.11.2021)

 

Fortführung der Wiederherstellung des Stadtkanals im 3. Bauabschnitt nach Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal/Stadtmauer“

Die Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal/Stadtmauer“ bedeutet nicht die Aufgabe des langfristigen städtebaulichen Ziels der Wiederherstellung des Stadtkanals.

Für den Abschnitt aus der Sanierungssatzung wird der Oberbürgermeister daher beauftragt:

  • der Stadtverordnetenversammlung Finanzierungsoptionen für die Wiederherstellung des Stadtkanals zwischen Kellertor und Berliner Straße vorzulegen;
  • die nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen SVV-Entscheidungen vorzubereiten, die für eine Umsetzung der Baumaßnahmen im 3. Bauabschnitt des Stadtkanals zwischen Kellertor und Berliner Straße nötig sind, so dass eine Realisierung dieser Baumaßnahmen eventuell ganz oder teilweise auch durch bürgerschaftliches Engagement möglich wird.

Dazu gehört u.a. folgende Planunterlagen fertigzustellen:

  • die 2017 ausgelaufene wasserrechtlichen Genehmigung für den BA 3 beim LUA erneut zu beantragen;
  • zu prüfen, welche kozufinanzierenden städtebaulichen Mittel beantragt werden könnten;
  • zu prüfen, ob die Entsiegelung der Kanalflächen im Rahmen von Ersatzmaßnahmen umgesetzt und finanziert werden könnte, und dies ggf. in die Wege zu leiten.
  • Vorbereitung einer Baugenehmigung für die Kellertorbrücke durch die Stadtverwaltung FB Brücken. Dabei ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke als in Holz ausgeführte Portalbrücke mit der Möglichkeit der Hebung für eine Passage von Booten, wie sie heute noch in West- und Ostfriesland üblich sind, als Vorzugsvariante vorzusehen

Dadurch sollen folgende Realisierungsschritte möglich werden:

  • Bau der Kellertorbrücke
  • Errichtung der Treppen und Kanalwände an der Kellertorbrücke, Einlauf versetzen, fluten
  • Freilegen des Kanals bis zur (potentiellen) Berliner Brücke
  • Erneuerung der Kanalwände wo erforderlich, Einlauf versetzen, fluten

Der Stadtverordnetenversammlung ist ein erster Zwischenbericht im Juni 2022 zu berichten.“

 

Frau Hüneke macht auf die Zielsetzung aufmerksam. Es wird gebeten, die Arbeiten fortzuführen, obwohl man sich dessen bewusst sei, dass derzeit keine Gelder zur Verfügung stehen. Trotzdem sollte die Fortführung in kleinen Schritten erfolgen.

 

 

Herr Dr. Niekisch verweist auf den Beschluss aus dem Jahr 2001 und bringt folgenden Antrag ein und begründet ihn:

„Die ohne Befristung 2004 aufgelegte Sanierungssatzung „Am Kanal/Stadtmauer“ wird nicht zum Jahresende aufgehoben, sondern für weite fünf Jahre verlängert.

Um die Zügigkeit der Umsetzung der Sanierungssatzung gesetzeskonform darzustellen, sind im kommenden Doppelhaushalt der LHP die dafür notwendigen Planungsmittel einzustellen. Die Höhe der Mittel sollen durch die Verwaltung bis Jan. 2022 beziffert werden.

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird diesem Beschluss beigefügt.“

 

 

Auf Nachfragen und Hinweise verschiedener Ausschussmitglieder gehen Frau Stolzmann (Bereich Stadterneuerung) und Herr Rubelt ein:

 

-          mit beiden gestellten Änderungsanträgen wird die Erwartung gestellt, aktiv zu sein und gleichzeitig die Verwaltung mit der Planung zu beauftragen

 

-          auch die Planung erfordere eine Mittelbereitstellung, dafür sind weder finanzielle noch personelle Ressourcen eingeplant; hierbei handelt es sich vor allem um Tiefbaumaßnahmen

 

-          die erbetene Berichterstattung zum Juni 2022 sei nicht leistbar

 

-          das Sanierungsrecht wird für die noch ausstehenden, ausschließlich kommunalen Maßnahmen nicht benötigt; es muss vielmehr die Finanzierung im Haushalt gesichert werden

 

-          die Fördermittel, die für die Gesamtmaßnahme Am Kanal/Stadtmauer bewilligt wurden, wurden auch vollständig eingesetzt; es gab die klare Aufforderung vom Land, das Gebiet 2016 abzurechnen (keine Fördermittel mehr – es erfolgte keine Umverteilung von Fördermitteln in der LHP)

 

-          das Thema Klimaschutz sollte nicht am Stadtkanal festgemacht werden

 

-          Konsequenzen infolge der Nichtbeachtung der Überleitungsvorschrift zur Aufhebung der Sanierungssatzungen (§ 235 BauGB) sind nicht abschließend darstellbar, da Rechtsprechung noch aussteht

 

 

Herr Dr. Niekisch bittet in die Niederschrift aufzunehmen, dass er die Frage gestellt habe, wofür ab 2016/17 für Fördermittel verwendet worden sind, da diese nicht mehr für den Stadtkanal abgerufen worden sind. Darauf konnte niemand von den anwesenden der Verwaltung eine Auskunft geben. (Frau Stolzmann macht aufmerksam, dass die Fragestellung an das Land gerichtet werden müsse.)

 

 

Frau Hüneke betont zu ihrem Antrag, dass für den Juni 2022 nur eine Zwischenberichterstattung erbeten wird, welcher den weiteren Fahrplan anzeigt. Beispielsweise

 

  • welche Schritte sind vorstellbar,
  • welche Ressourcen sind 2023 erforderlich
  • können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angewendet werden

 

 

Frau Reimers bestätigt, dass die Sanierungssatzung nicht mehr erforderlich sei und der Vorlage auf Aufhebung der Sanierungssatzung zum Jahresende 2021 zugestimmt werden könne. Nachvollziehbar sei auch der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zur Terminstellung empfiehlt sie die Berichterstattung zum Jahresende 2022.

 

 

Frau Hüneke übernimmt die Terminänderung auf Ende 2022.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Änderungsanträge zur Abstimmung:

 

ÄA von Herrn Dr. Niekisch (sh. oben) – Abstimmungsergebnis: 1/7/1 damit abgelehnt.

 

EA von Frau Hüneke mit der Änd. der Terminsetzung (sh. oben) – Abstimmungsergebnis : 4/2/3

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die ergänzte Vorlage zur Abstimmung:

 

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal / Stadtmauer“ gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (gemäß Anlage 1).

 

 

Mit folgender Ergänzung:

 

 

Forthrung der Wiederherstellung des Stadtkanals im 3. Bauabschnitt nach Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal/Stadtmauer“

 

Die Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal/Stadtmauer“ bedeutet nicht die Aufgabe des langfristigen städtebaulichen Ziels der Wiederherstellung des Stadtkanals.

r den Abschnitt aus der Sanierungssatzung wird der Oberbürgermeister daher beauftragt:

  • der Stadtverordnetenversammlung Finanzierungsoptionen r die Wiederherstellung des Stadtkanals zwischen Kellertor und Berliner Straße vorzulegen;
  • die tigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen SVV-Entscheidungen vorzubereiten, die r eine Umsetzung der Baumaßnahmen im 3. Bauabschnitt des Stadtkanals zwischen Kellertor und Berliner Straße tig sind, so dass eine Realisierung dieser Baumaßnahmen eventuell ganz oder teilweise auch durch bürgerschaftliches Engagement möglich wird.

Dazu gehört u.a. folgende Planunterlagen fertigzustellen:

  • die 2017 ausgelaufene wasserrechtlichen Genehmigung für den BA 3 beim LUA erneut zu beantragen;
  • zu prüfen, welche kozufinanzierenden städtebaulichen Mittel beantragt werden könnten;
  • zu prüfen, ob die Entsiegelung der Kanalflächen im Rahmen von Ersatzmaßnahmen umgesetzt und finanziert werden könnte, und dies ggf. in die Wege zu leiten.
  • Vorbereitung einer Baugenehmigung für die Kellertorbrücke durch die Stadtverwaltung FB Brücken. Dabei ist eine Fußnger- und Radfahrerbrücke als in Holz ausgeführte Portalbrücke mit der Möglichkeit der Hebung für eine Passage von Booten, wie sie heute noch in West- und Ostfriesland üblich sind, als Vorzugsvariante vorzusehen

Dadurch sollen folgende Realisierungsschritte möglich werden:

  • Bau der Kellertorbrücke
  • Errichtung der Treppen und Kanalwände an der Kellertorbrücke, Einlauf versetzen, fluten
  • Freilegen des Kanals bis zur (potentiellen) Berliner Brücke
  • Erneuerung der Kanalwände wo erforderlich, Einlauf versetzen, fluten

Der Stadtverordnetenversammlung ist ein erster Zwischenbericht Ende 2022 zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage