23.11.2021 - 4.3 Flohmarkt für Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 23.11.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
21/SVV/1130 Flohmarkt für Potsdam
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- vertagt
Herr Troche bringt die Drucksache ein und begründet dies.
Frau Grochowski nimmt dazu wie folgt Stellung: Zunächst einmal ist der Ansatz gebrauchte Gegenstände einer weitergehenden Nutzung zuzuführen lobenswert und entspricht dem Gedanken Abfälle zunächst zu vermeiden und wieder zu verwenden. Der Verbindung kommerzieller Flohmärkte mit dem städtischen Geben- und Nehmen-Markt stehen dabei jedoch folgende Sachverhalte entgegen:
Der Geben- und Nehmen-Markt ist aus dem Gedanken entstanden der Potsdamer Bevölkerung „ein Angebot zur Abfallvermeidung“ zu machen. Es sollen Gegenstände die der eine Bürger nicht mehr benötigt, einem anderen Bürger nutzbar gemacht werden.
Der Hintergrund des Geben- und Nehmen-Marktes basiert gerade auf einem NICHT-kommerziellen Ansatz, um so auch sozial Schwachen den Zugriff auf die abgegebenen Gegenstände zu ermöglichen, wie dies im rein kommerziellen Ansatz nicht möglich ist. Das ist auch der Grund, weshalb die Stadt die Kosten für die Organisation (Personal), Marktstände sowie Entsorgung der verbliebenen Reststoffe übernimmt.
Eine Ausweitung des städtischen Geben-/Nehmen-Marktes für kommerzielle Interessen und die Übernahme von Kosten dafür wäre daher aus gebührenrechtlicher Sicht nicht zu vertreten.
Es besteht im Rahmen des Geben- und Nehmen-Marktes die Möglichkeit sich selbst für einen Stand anzumelden und die nicht mehr benötigten Gegenstände/Materialien nichtkommerziell weiterzugeben.
Der Geben- und Nehmen-Markt findet zweimal jährlich vor Ort und an 365 Tagen im Jahr auf der Online-Plattform des Marktes zur Verfügung, insofern steht er allen Nutzern täglich (nur eben nicht-kommerziell) zur Verfügung!
Eine Vermischung der Ansätze kommerziell/nicht-kommerziell ist auch daher nicht zu befürworten, da bspw. bei gleichen Vor-Ort-Terminen der Märkte „Am Alten Markt“ und „Lustgarten“ die Gefahr bestünde, dass Gegenstände die auf dem Nicht-kommerziellen Markt mitgenommen wurden, dann auf dem kommerziellen Markt veräußert würden. Das könnte zu Irritationen bei der Bevölkerung führen, die die Sachen/Gegenstände gerade zur kostenlosen Weitergabe abgegeben haben.
Für den kommerziellen Verkauf von Trödel, gebrauchten Waren etc. gibt es bereits eine Vielzahl von online-Plattformen wie eBay, rebuy, utopia, momox um nur einige zu nennen, die täglich bundesweit verfügbar sind.
Kommerzielle Flohmärkte in Potsdam können nicht durch die Stadt organisiert werden, sondern bedürfen einer professionellen Organisation gegen Entgelt, wofür entsprechende Genehmigungen eingeholt werden müssen (Marktfestsetzung, Sondernutzungserlaubnis). Die Stadt kann insofern nicht auf die Prüfung der Geeignetheit städtischer Flächen und die entsprechenden Einnahmen für kommerzielle Nutzung verzichten.
Des Weiteren sollten die kommerziellen Flohmärkte örtlich und zeitlich getrennt vom entgeltfreien Geben- und Nehmen-Markt stattfinden.
Herr Troche stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Zurückstellung der Drucksache.
Abstimmungsergebnis:
Mit 3 Zustimmungen, 2 Ablehnung und 2 Stimmenthaltungen angenommen.
Somit wird die Drucksache zurückgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,3 kB
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