22.11.2021 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ortsvorsteher, Herr Fuchs, bringt die Vorlage ein. Der Ortsbeirat habe derzeit lediglich zwei Planungen zu laufen. Davon sei eine Planung Ortsteilübergreifend mit Satzkorn und Marquardt zusammen Der Friedrichspark.

Bei der Planung, die nur den Ortsteil Uetz-Paaren betreffe, handele es sich um das Schattullgut in Uetz. Dieses solle nach Wunsch des Ortsbeirates in die Priorität 1 verschoben werden, bei gleichzeitiger Beachtung einer künftigen Rahmenplanung für den Ortsteil Uetz-Paaren.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2022 bis 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt.