25.11.2021 - 4.2 Information zu Kinder mit besonderen Bedarfen

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Frau Lauffer berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 2).

 

In der anschließenden Diskussion erläutert Frau Lauffer auf Nachfrage, dass neben den Erzieher*innen auch Sozialarbeiter*innen zum Einsatz kommen, wenn nicht nur das Kind, sondern die ganze Familie in den Blick genommen werde. Anhand der Marte Meo Methode könne Erziehungsberatung im Rahmen von Verhaltensbeobachtung in Kitas erfolgen, bedarf jedoch viel Zeit und entsprechend mehr Personal. Frau Frenkler betont, dass der Prozess zur Förderung von Kindern mit besonderen Bedarfen und den betroffenen Kitas schon seit 2008 laufe und dort trotzdem weiterhin zu wenig Personal vorhanden sei. Sie plädiert dafür, dass die Position im Haushalt in den kommenden Jahren dringend erhalten bleiben müsse.

 

PAUSE 18:10 – 18:20 Uhr

 

zu 4.3 Aktueller Sachstand zu Kosten einer einheitlichen Kitaelternbeitragsordnung 2021/2022 gem. 21/SVV/0818

 

Man habe bei den Trägern abgefragt, welcher Einkommensbegriff zugrunde gelegt werden sollte. Die Verwaltung schlägt die Definition per Nettoeinkommen vor, man wolle sich nach dem SGB XII Sozialhilfe richten. Dies werde auch so in der AG nach §78 SGB VIII Kita eingebracht. Ziel sei es eine Nettoberechnung über die noch zu beschließende Elternbeitragsordnung anzubieten, die eine hohe Akzeptanz bei den Trägern finde.

 

Wie sich das für die Eltern abbilde, stellt Herr Pfeiffer anhand einer Präsentation (Anlage 3) vor.

 

Herr Witzsche führt aus, dass aus Sicht des Kita-Elternbeirates die Beiträge weit unter den in der Tabelle aufgeführten Kosten liegen.

 

zu 4.4 Aktueller Sachstand zur Finanzierung Abenteuerspielplatz „Blauer Daumen“

 

Wie in der Ausschusssitzung am 07.10.2021 durch Frau Lauffer vorgestellt, werde man neben der ersten Stelle auch die Finanzierung der zweiten notwendigen Stelle zur Fortführung des Abenteuerspielplatzes sicherstellen können. Herr Pfeiffer ergänzt, dass auch alle anderen Mehrbedarfe an Personal- und Sachkosten in den Haushalt eingestellt wurden. Der Träger habe seinen Antrag zum 31.10.2021 eingereicht und eine Abstimmung dazu finde zeitnah statt.   

 

zu 4.5 Information zur aktuellen Coronalage

 

Herr Pfeiffer erläutert, dass die neue Situation für viele Unsicherheiten bei Trägern und Eltern sorge. Die Verwaltung stünde aktuell in regelmäßigem Austausch (u.a. mittels Videokonferenz) mit den freien Trägern. Es werde eine FAQ Liste für die Eltern erstellt. Zur Beschaffung von Tests für Kinder und Erzieher sei man momentan mit dem Land im Gespräch.

 

Auch bei der Jugendhilfe herrsche ein intensiver Austausch mit den Trägern und den umliegenden Landkreisen.

 

Frau Tietz fragt, ob es eine Gegenfinanzierung der Testungen in den Einrichtungen der Jugendförderung geben werde bzw. ob dies über die Sachkosten finanziert werde. Frau Lauffer und Herr Pfeiffer antworten, dass eine Finanzierung gesichert werde. Den Abrechnungsprozess könne man direkt mit der Verwaltung klären.

 

Frau Frenkler führt aus, dass dies aus ihrer Sicht nicht gesichert sei. Das Land Brandenburg habe die Finanzierung zum 01.07.2021 eingestellt. Der Arbeitgeber bezahle momentan zwei Tests pro Woche für Ungeimpfte und Genesene. Für Wohngruppen etc. gäbe es landesseitig keine Regelung. Sie begrüße, dass man in Kitas testen könne. In Wohngruppen be es das nicht und sie bittet um eine schriftliche Info, wie die Träger mit der Finanzierung umgehen sollen. Man brauche für alle eine Möglichkeit, da es auch viele Impfdurchbrüche gäbe. Es herrschen erhebliche Personalprobleme. Man erarbeite gerade ein gemeinsames Schreiben für die Eltern, dass man in den nächsten Monaten mit erheblichen Problemen bei der Betreuung derer Kinder rechne. Weiterhin berichtet sie, dass infizierte Kinder in Kitas in Potsdam-Mittelmark und im Havelland in Quarantäne müssten, alle anderen aus der Gruppe jedoch nicht. Sie fragt, ob dieses Vorgehen auch für Potsdam gelte.

 

Frau Aubel antwortet, dass die Landeshauptstadt Potsdam die Verantwortung für Kita, aber auch die anderen Bereiche übernehme. Dies werde schriftlich nachgereicht. Das Land Brandenburg habe hierzu keine Entscheidungen getroffen. Man müsse testen, egal ob geimpft oder ungeimpft. Man werde im Fachbereich klären, ob Sondermittel oder Betriebsmittel allgemein genutzt werden. Dies sei abhängig vom Bereich. Bezüglich der Quarantäne bei Infektionen führt sie das Vorgehen auf die niedrige Inzidenz in Brandenburg zurück. Vor- und Nachteile müsse man diskutieren.

 

Sonstiges

 

Herr Ströber erläutert als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insoweit erfahrene Fachkräfte (AG InSoFa) und im Namen der betroffenen freien Träger, dass aus deren Sicht die geplante Reduzierung der InSoFa von 30 auf 10 fahrlässig sei und eine Änderung des Kinderschutz Rahmenkonzeptes bedeute. Als Teil des Rahmenkonzeptes müsse diese Änderung zunächst vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden. Erst dann könne das Interessenbekundungsverfahren starten.

 

Herr Pfeiffer führt aus, dass eine Reduzierung der InSoFa eine höhere Beratungsdichte und somit mehr Erfahrung mitbringen würde als eine breitere Gruppe, die gegebenenfalls nur ein paar Mal im Jahr zum Einsatz käme. Frau Lauffer ergänzt, dass die Fachkräfte stärker gefördert und qualifiziert werden sollen.

 

Herr Ströber verweist erneut darauf, dass momentan mit 30 Fachkräften eine Beratung innerhalb von 24 Stunden möglich sei, was mit einer Reduzierung auf 10 InSoFa seiner Ansicht nach nicht mehr gewährleistet sei. Er betont nochmal, dass man vor vollendete Tatsachen gestellt worden sei und appelliert dringend an die notwendige Diskussion zwischen Verwaltung, Trägern sowie der Arbeitsgemeinschaft.

 

Auch Herr Küken unterstreicht die Dringlichkeit des Themas und der Diskussion im Namen des Kinderschutzes und Hilfen zur Erziehung.

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